Die Gebrüder-Grimm sowie die Bergische Straße in Heiligenhaus werden saniert. Anlieger müssen sich beteiligen. Varianten sorgen für Diskussion.

Über 60 Jahre alte Straßen, die verbraucht, Bürgersteige, die marode sind, Kanäle, die dringend erneuert werden müssen: Zwei sogenannte KAG-Maßnahmen, also komplette Straßensanierungen, an deren Kosten sich die Anlieger beteiligen müssen nach Kommunalabgabengesetz (KAG), stehen im nächsten Jahr an. Und solche bieten immer Grund zur Diskussion: Nachdem die Anwohnerinformationsveranstaltungen stattgefunden haben, beschäftigte sich der zuständige Mobilitätsausschuss am Dienstagabend damit, welche Varianten denn nun ausgeführt werden sollen.

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Soll es nicht nur einen Vollausbau geben mit dem Stand, wie es jetzt erst ist, oder die Gebrüder-Grimm-Straße nach neuestem Regelwerk saniert werden? Die acht Anwohner der kleinen Straße sagen nein, die Verwaltung sagt ja, die Fraktionen sind sich uneinig. Und diskutieren hitzig. Eine Straße nicht nach aktuellstem Stand der Dinge auszubauen, nur weil man dort bislang gut ausgekommen sei, sei nicht nachvollziehbar, macht Fachbereichsleiter Michael Krahl klar: „Es ist ein Schwachpunkt, wenn man die Variante 1 nicht beschließt.“

Heiligenhauser Ausschussmitglieder sprechen sich für weitreichendere Variante aus

Die Anwohner präferieren jedoch die einfachere Variante, die Zweite, und den Anliegerwillen wolle man berücksichtigen, sagt Grünen-Fraktionschef Kai-Arndt Doth und erhält Unterstützung von SPD und FDP. Doch CDU und WAHL betonen, dass auch für sie der Anliegerwille nicht unwichtig sei, jedoch an dieser Stelle nicht versäumt werden sollte, den Ausbau nach Stand der Dinge zu ermöglichen. Am Ende entschied sich der Ausschuss für die Variante 1 (CDU und WAHL, neun Stimmen; FDP, Grüne, SPD, sieben Stimmen; zwei Enthaltungen von AfD und UHB).

„Das ist für uns mehr als ärgerlich“, äußert sich Anwohner Michael Härtig nach der Entscheidung; er hatte die Diskussion in der Aula verfolgt. Es habe gute Gründe, warum die Anwohner sich für die Variante 2 ausgesprochen hätten, „es ist eine so kleine Straße, die Wiederherstellung würde vollkommen reichen, ich kann es nicht nachvollziehen. Wenn man sieht, wie mit dem Anwohnerwillen umgegangen wird, muss man sich überlegen, ob man noch Bürger diese Stadt sein will“, so Härtig.

Radwege auf der südlichen Achse an der Bergischen Straße angedacht

Einige Monate bereits war die Bergische Straße in diesem Jahr bereits für Kanalarbeiten, im nächsten Jahr soll der Vollausbau erfolgen.
Einige Monate bereits war die Bergische Straße in diesem Jahr bereits für Kanalarbeiten, im nächsten Jahr soll der Vollausbau erfolgen. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Ebenfalls voll ausgebaut wird die Bergische Straße zwischen Nonnenbrucher und Spitzwegstraße. Auch hier hat die Anwohnerinformation bereits stattgefunden – und die Anwohner haben sich der von der Verwaltung präferierten Variante 1 ausgesprochen. Darüber gab es dann also im Ausschuss dann auch wenig Diskussionsbedarf, diese wurde dann auch so beschlossen – mit einigen Anpassungen.

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Denn vor allem an Fahrradwege solle hier künftig gedacht werden, betont die Verwaltung, um eine Achse im Süden zu ermöglichen und den Radverkehr auch vom Südring zu verlagern. Möglich sei deswegen auch die Überlegung einer reinen Fahrradstraße, tragen die Grünen vor. Auf die Bedenken von AfD-Frau Jessica Malisch, dass Autofahrer dann hier teilweise zurückstecken müssen, kontert Krahl: Wenn man Menschen dazu bewegen wolle, gerade für Fahrten zwischen zwei und vier Kilometern vom Auto aufs Rad umzusteigen, dann müsse man Autofahrern eben auch etwas wegnehmen. Am Ende beschließt der Ausschuss: Die Verwaltung soll konkret planen, dass nach dem Vollausbau die Bergischen Straße bzw. Herzogstraße von der Ratinger bis zur Wülfrather Straße eine Fahrradstraße wird.

Das ist eine Fahrradstraße

Eine Fahrradstraße ist eine für Radfahrende vorgesehene Straße. Sie haben hier Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße nur dann benutzen, wenn es ihnen ein Zusatzschild erlaubt. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt hier Tempo 30.

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen Radelnde nur mit einem Mindestabstand von 1,50 Meter überholen – ist es nicht möglich, ist es nicht erlaubt.

Fahrradstraßen sollen unter anderem dazu motivieren, öfter mal das Rad zu benutzen und die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen.