Hattingen. Längst haben internetfähige Handys auch an unseren Schulen Einzug gehalten. Doch wie gehen diese damit um? Was ist den Schülern verboten? Und was erlaubt? Hier finden Sie ein paar Beispiele aus Hattingen, wo es zwischen Totalverbot und Ausnahme-Regelungen schwankt.

Der Freundin vor der Mathestunde schnell „whatasappen“, dass man nachmittags Zeit hat, dem Kumpel ein cooles Foto aus der Pause schicken, noch schnell googlen, wie die Binomischen Formeln lauten: Ohne Smartphone geht bei Jugendlichen auch an Schulen heute wenig. Doch wie gehen diese damit um? Was ist wo in Hattingen erlaubt, was verboten? Einige Beispiele.

Smartphones im Unterricht

„Die Benutzung von Handys im Unterricht ist nicht erlaubt“: So steht’s in der Hausordnung des Berufskollegs, so besagen es auch die Regelungen an den hiesigen Gymnasien. Schließlich sei es für den Unterricht „sehr störend“, sagt etwa Berufskolleg-Rektor Holger Hoffmann, „wenn dauernd ein Diddele-bimm erklingt, weil sich Schüler etwas Whatsappen“. Schüler, die ihre Handys dennoch anlassen, werden am Kolleg schon mal „in unseren Reflektionsraum geschickt, dort können sie in Ruhe über ihr Fehlverhalten nachdenken“, so Holger Hoffmann.

Anders handhabt man am Gymnasium Holthausen den unerlaubten Smartphone-Gebrauch im Unterricht: Bemerke ein Lehrer dies, so Rektor Gerd Buschhaus, dürfe er das Handy einsammeln; die Eltern des erwischten Schülers könnten es dann später beim Pädagogen wieder abholen. Wird ein Schüler mit Smartphone allerdings während einer Klassenarbeit erwischt, „gibt’s eine Sechs!“

Ausnahme-Regelungen

Trotz dieser Regelungen: Auch Schulen wissen die Vorzüge von Smartphones zu schätzen. Am Berufskolleg etwa, gesteht Rektor Hoffmann, dürfen Schüler diese „nach Absprache mit dem Lehrer für Recherchen benutzen“. Etwa als Dictionary-Ersatz im Fach Englisch, um Vokabeln zu googeln. Auch am Gymnasium Holthausen kommen Handys im Unterricht mit Lehrer-Erlaubnis zum Einsatz – „als Taschenrechner oder auch für kurze Filmsequenzen im Biologie-Unterricht“, so Buschhaus.

Totalverbot

Am Gymnasium Waldstraße, sagt Schuleiter Dr. Heinz Niggemann, habe es 2012/13 aufgrund eines Verstoßes von Teilen des Kollegiums „eine große Diskussion“ darüber gegeben, ob man Mobiltelefone nicht komplett aus dem Schulleben verbannen solle – erfolglos.

Praktiziert dagegen wird ein totales Handy-Nutzungsverbot seit zwei Jahren an der Gesamtschule – es gilt für die Schüler der Sekundarstufe I. Zudem sind Fotos und Filmaufnahmen generell verboten. Lediglich die Oberstufenschüler, betont Rektorin Dr. Elke Neumann, „dürfen in den Pausen und Freistunden Handys nutzen“. Dank dieser klaren Regelung, so Neumann, sei das Thema Smartphone an der Gesamtschule bislang „völlig unproblematisch“.