Hattingen. Die Ditib Türkisch-Islamische Gemeinde in Hattingen möchte auf dem Parkplatz an der Martin -Luther-Straße eine neue Moschee errichten - inklusive 21,5 Meter hohem Minarett-Turm. Die Stadt signalisiert generell grünes Licht für das Bauvorhaben. Nur über die Minaretthöhe soll noch gesprochen werden.
Die Ditib Türkisch-Islamische Gemeinde zu Hattingen e.V. hat große Pläne: Auf dem derzeitigen Parkplatz an der Martin-Luther-Straße möchte sie eine neue Moschee errichten – mit einem 21,5 Meter hohen Minarett. Eine entsprechende Bauvoranfrage hat die Gemeinde bereits eingereicht.
Was genau die Ditib auf ihrem Grundstück an der Martin-Luther-Straße 22-24 plant, steht dabei in einer Verwaltungsvorlage, mit der sich der Stadtentwicklungs-Ausschuss in seiner Sitzung am kommenden Dienstag beschäftigt (17 Uhr, Großer Sitzungssaal). Das von einem Dortmunder Architekturbüro geplante Gebäude soll neben dem 21,5-Meter-Minarett eine 13 Meter hohe Kuppel erhalten.
Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage (20 Stellplätze) geplant. Ein 320 Quadratmeter großer Kellerraum soll als Freizeitstätte für Jugendliche genutzt werden. Im Erd- und Obergeschoss befinden sich Gebetsräume für die männlichen und weiblichen Vereinsmitglieder, eine Bibliothek, eine Teeküche, im Obergeschoss zudem ein eigener Vorwaschraum für die Frauen.
Jetzige Moschee ist für 300 Gemeindemitglieder zu klein
Resik Kaltalcik, zweiter Vorsitzender der Gemeinde, betont, die jetzige Moschee, sei „zu klein“. Sie biete im Höchstfall 400 Gläubigen Platz. Und dies, wo die Gemeinde aktuell fast 300 Mitglieder zähle – ohne Familienangehörige. Eine neue Moschee sei von daher dringend erforderlich. Bis zu 800 Menschen, so Kaltalcik, sollen in den neuen Gebetsräumen Platz finden.
Die Verwaltung, so Stadtsprecherin Susanne Wegemann auf WAZ-Anfrage, „wird die planungsrechtliche Bauvoranfrage in Kürze positiv bescheiden“. Man werde aber im Gespräch mit Ditip versuchen, „die Höhe des Minaretts zu reduzieren“. Zum Vergleich: Der McDonald’s-Werbepylon an der Kreisstraße ist 15 Meter hoch.
Häufigkeit der erlaubten Gebetsrufe wird erst später entschieden
Ausdrücklich verweist die Verwaltung auch darauf, dass das Grundstück, auf dem die Moschee errichtet werden soll, „mit einer Baulast für Stellplätze belegt“ ist; die vorhandenen Parkplätze werden für die Ist-Nutzung der alten Gebäude benötigt. Wegemann: „Wie viele Parkplätze in Zukunft gefordert würden, hängt davon ab, wie das alte Moschee-Gebäude genutzt werden soll. Weiterhin muss geklärt werden, welcher Parkplatzbedarf für die neue Moschee besteht.“
Beide Punkte würden indes erst im Baugenehmigungsverfahren geklärt. Und erst in diesem auch wäre zu regeln, wie oft vom Minarett die Gebetsrufe erklingen.