Auch nach der Anzeige wegen Hausfriedensbruch am Freitag setzt der islamische Kultur- und Integrationsverein die Baureifmachung des Grundstücks für die geplante Moschee an der Hohe Straße in Styrum fort. „Die Arbeiten wurden weder von der Polizei noch vom Bauordnungsamt gestoppt“, meint Fatih Gügen, der die Gemeinde beim Bau berät. „Es handelt sich um eine Auseinandersetzung über das Mietrecht, die mit dem Bau nichts zu tun hat.“ Er verweist ansonsten auf die städtische Baugenehmigung.

Diese Einschätzung zeugen eher von einer merkwürdigen Rechtsauffassung. Hintergrund ist in der Tat ein Mietstreit, der allerdings schon grundlegend ist, das Bauprojekt aber nicht unbedingt blockieren muss. „Die rechtliche Situation ist eindeutig“, erklärt Harald Bartnik vom Mieterschutzverein, der die Interessen des Mieters vertritt. Es geht um einen 30 Jahre alten Mietvertrag, der sich auch auf das Gartengrundstück bezieht, das zuletzt einen ungepflegten Eindruck erweckte. Mitte April hatte der Verein dann seinem Mandanten zum 31. Juli gekündigt und Eigenbedarf geltend machen wollen. Die Kündigung sei aber aus zwei Gründen unwirksam. Erstens betrage die Kündigungsfrist bei einem so langen Mietverhältnis neun Monate und außerdem sei der Eigenbedarf zu begründen. Und auch bei laufenden Mietverträgen gilt, dass der Eigentümer nur mit Zustimmung des Mieters Wohnung oder Garten betreten darf. Der Bagger sei am Freitag noch nicht einmal angekündigt worden.

Recht auf Gartennutzung

Bereits vor Wochen habe sein Mandant bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken wollen. Vor zwei Wochen sei es dann vor Gericht zu einem Vergleich gekommen. Der Eigentümer darf den Garten des Mieters nicht betreten und dieser nicht den restlichen Garten. Da dieses Urteil am Freitag noch nicht zugestellt war, sei der Mieter zum Gericht gefahren, nachdem der Bagger gekommen ist und habe dann die Polizei verständigt. „Es geht um die Art und Weise. Wir können uns einigen, aber der Verein muss sehen, dass der Mietvertrag und das Recht auf Gartennutzung etwas Wert ist“, sagt der Mann vom Mieterschutzbund. Auf Gesprächsangebote sei der Verein bislang noch nicht eingegangen. Vorerst rät Bartnik seinem Mandanten gerichtlich erneut eine einstweilige Verfügung anzustreben, die dann direkt mit einer Strafe belegt sei, wenn ein Vergleich nicht reiche.

Einem guten Miteinander im Viertel ist das Vorgehen des Vereins nicht zuträglich. „Das ist kein guter Einstand“, kommentiert eine Nachbarin, die ungenannt bleiben möchte. Auch Enver Sen vom Integrationsrat bedauert, dass sich nicht alle an einen Tisch setzen. Ein Vorstandsmitglied habe ihm am Sonntag gesagt, alles sei in Ordnung.

Die Anzeige wegen Hausfriedensbruch hat er nicht erwähnt.