Hattingen. Der wegen der fehlenden Praxisgebühr abgewiesene Patient aus Hattingen litt an einer schweren Darmentzündung. Neun Tage musste er deswegen im Krankenhaus bleiben. Nun überlegt er, rechtliche Schritte gegen den Arzt einzuleiten.
Die Hattinger Zeitung berichtete am Mittwoch über einen Patienten, der am Ostermontag in der hausärztlichen Ambulanz im Evangelischen Krankenhaus (EvK) nicht behandelt wurde, weil er die Praxisgebühr nicht zahlen konnte. Im Internet löste der Bericht einen Sturm der Entrüstung aus. Am Donnerstagnachmittag waren es bereits 41 Personen, die in unserem Internetportal DerWesten.de einen Kommentar abgegeben haben. Die meisten Nutzer drückten ihre Fassungslosigkeit aus über das Verhalten des diensthabenden Arztes, der den Patienten – trotz Schmerzen – nicht behandelte.
Schwere Darmentzündung diagnostiziert
Nun meldete sich der Betroffene, der seinen Namen nicht nennen möchte, selbst zu Wort. „Ich habe die Diskussion im Internet verfolgt und konnte mich nicht früher melden, weil ich erst am Mittwoch aus dem Krankenhaus entlassen wurde.“ Neun Tage habe der Hattinger im Evangelischen Krankenhaus gelegen. Diagnose: schwere Darmentzündung. Mit dem Krankenwagen sei er eingeliefert worden. Dennoch wurde er zunächst zur Kasse gebeten. „Ich weiß nicht, ob ich auf den Arzt den Eindruck gemacht habe, dass er das Geld nicht bekommen wird.“
Eventuell rechtliche Schritte einleiten
Erst als eine andere Patientin ihm den fehlenden Betrag auslegte, wurde er behandelt. Der Frau sei er unendlich dankbar. Der Arzt dagegen habe ihn bei der Untersuchung sogar noch gefragt, mit welcher Dreistigkeit er sich in den Behandlungsstuhl setze. „Ich war geschockt. Ich dachte, ich habe mich hier im Land vertan. Wir sind doch nicht in Amerika.“ Ob er gegen den behandelnden Mediziner, der als niedergelassener Arzt in Bochum praktiziere, rechtliche Schritte einleitet, wisse er noch nicht. „Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber ich weiß nicht, ob es sich überhaupt lohnt.“
KVWL ist verantwortlich für die hausärztliche Ambulanz
EvK-Geschäftsführer Ulrich Froese hat den Vorfall zwar bedauert, wies dann aber die Verantwortung von sich. Zwar sei es tragisch, dass so etwas in Räumen des EvK passiert sei. „Mitarbeiter des Krankenhauses waren aber nicht beteiligt. Verantwortlich für die hausärztliche Ambulanz ist die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe“, so Froese. Die sei es auch, die die Ärzte stelle.
Es sei zwar eher selten der Fall, aber es komme durchaus vor, dass Patienten abgewiesen würden, erklärt KVWL-Pressesprecher Christopher Schneider. „Es muss unterschieden werden, ob es ein Notfall ist oder nicht. Wenn ja, dann darf eigentlich niemand abgewiesen werden. Das Problem aber ist, dass die Einschätzung, ob es sich um einen Notfall handelt, der Arzt alleine trifft. Und das sei nun mal Auslegungssache. „Es kommt auf die Situation vor Ort an.“ Die könne er als Unbeteiligter nicht beurteilen. Die Rechtslage lasse es jedenfalls zu, dass ein Patient, der nicht akut behandlungsbedürftig sei, bei nicht gezahlter Praxisgebühr abgelehnt werde.