Hattingen. Matthias Erps soll seine Hecke schneiden. Dazu fordert ihn die Stadt Hattingen auf. Dass die Schonzeit längst begonnen hat, ist dabei egal.
Das Schreiben der Stadt stammt vom 29. Februar 2024. Bekommen hat er es am 16. März. Darin wird Matthias Erps aus Welper aufgefordert, spätestens bis Ende März „für einen ordnungsgemäßen Rückschnitt zu sorgen“. Der Welperaner ist irritiert: „Wenn ich jetzt die Hecke beschneide, mach ich mich doch strafbar“, sagt er.
Es geht um seine Hecke am Verbindungsweg Erzberger Straße – Rathenaustraße, den viele gerne als Durchgang benutzen, um dann weiter Richtung Ruhr zu laufen. „Aufgrund von Beschwerden wurde festgestellt dass Äste und Zweige von Ihrem Grundstück in den Verbindungsweg hineinragen“, teilt die Stadt dem Heckenbesitzer in ihrem Schreiben mit. Der versteht die Welt nicht mehr: „Es ist doch gesetzlich verboten, die Hecke jetzt runterzuschneiden, weil vom 1. März bis zum 30. September Hecken wegen der Brutzeit doch nicht geschnitten werden dürfen.“
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Der kleine Weg zwischen hohen Hecken hindurch wird besonders von Hundebesitzern und Spaziergängern geliebt. Er ist so schmal, so dass man gerade mit einem Rad hindurchfahren kann, ohne rechts und links an das Grün zu stoßen. „Ich habe alle Nachbarn hier gefragt, ob sich jemand bei der Stadt beschwert hat“, erzählt der Senior. Aber sein Umfeld habe sich nur gewundert. „Es sei doch alles in Ordnung“, hätten sie gesagt.
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Einzelne Zweige und kleine Äste, die in den Weg hineinragten, hat er bereits entfernt. „Ansonsten ist meine Hecke in Ordnung“, sagt Erps. Was ihn besonders ärgert: „Die Bürger werden von der Stadt zurechtgewiesen und müssen sich an alle Vorgaben halten, aber für die Stadt gilt das offensichtlich nicht.“
Matthias Erps ist oft mit dem Fahrrad unterwegs und fährt auch gerne auf dem Leinpfad an der Ruhr entlang. „Da sind vor einiger Zeit ein paar Bäume umgekippt und der Weg ist jetzt seit Januar einfach gesperrt. Es tut sich überhaupt nichts. Da ist doch auch die Stadt gefordert, selbst endlich für einen freien Durchgang zu sorgen“, argumentiert er. Die Stadt hat dazu kürzlich mitgeteilt, dass weitere Hangrutsche drohen. Deshalb ist der Leinpfad weiter gesperrt.
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Warum die Stadt ständig nur die Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht nehme, selbst aber an vielen Orten schludere, kann Erps nicht nachvollziehen. Auch an den Ortsbürgermeister habe er sich schon gewandt und um Hilfe gebeten.
Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes
Im Bundesnaturschutzgesetz ist einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Auf den Stock setzen, bedeutet, dass man Hecken oder Sträucher radikal zurückschneidet, damit die – meist schon alten Pflanzen – wieder dicht austreiben und ihre alte Schönheit wiedererlangen können.
Denn viele ältere Sträucher und Hecken wachsen oft in unteren Bereich nicht mehr dicht und weisen Lücken auf. Dieses radikale Zurückschneiden ist in besagter Zeit nicht erlaubt, weil Hecken wertvolle Lebensräume sind. Sie bieten einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß und finden gute Möglichkeiten, sich zu verstecken, betont der Nabu.
Susanne Wegemann, Pressesprecherin der Stadt, erklärt, was die Stadt mit dem Schreiben an den Hattinger meint: „Der Rückschnitt wurde angeordnet, weil die Hecke auf eine öffentliche Verkehrsfläche ragt und den Verkehr behindert und somit eine Gefahr darstellt. Es handelt sich damit um eine Ordnungswidrigkeit. Der Rückschnitt kann zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zu jeder Jahreszeit angeordnet werden.“
Die Sicherheit der Bevölkerung habe in jedem Fall Vorrang. Es gehe ja auch nicht darum, die Hecke radikal herunterzuschneiden, sondern dafür zu sorgen, dass niemand durch Äste oder Zweige, die in den Weg hineinragen, verletzt wird. Dem hat der Welperaner sofort Rechnung getragen und hofft, dass die Stadt jetzt mit seinem „Sicherheitsschnitt“ zufrieden ist.
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