Hattingen. 900.000 Euro Steuern soll eine Frau (27) aus Hattingen hinterzogen haben. Vor dem Urteil will der Richter am Landgericht Geld fließen sehen.

Im Prozess um Steuerhinterziehung von fast einer Million Euro eines Reinigungsunternehmens geht es um die „Feinarbeit“ des Schöffengerichts am Landgericht Bochum. Die Schwierigkeit: Die Zuordnung der einzelnen Taten zu den drei Angeklagten.

Während sich für den 32-Jährigen B. und die 35-jährige Y. eventuell ein Ende des Prozesses abzeichnet, weil sie „nur“ wegen Beihilfetaten angeklagt sind, geht es bei der Hattingerin S. um deutlich mehr. Von der 27-jährigen will der Vorsitzende Richter Michael Janßen erst einmal Geld auf dem Konto des Finanzamtes sehen, bevor das Gericht die Höhe der Strafe festlegt.

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Gehört werden bei der Verhandlung auch ein Mitarbeiter des Hauptzollamts in Dortmund und ein Steuerfahnder. Der Zoll hatte mehrere Hinweise erhalten, dass bei dem Gebäudeservice- und Reinigungsunternehmen einiges nicht korrekt läuft. „Bei der Durchsuchung, die auch eine Wohnung betraf, stellten wir einen Umschlag mit Lohnabrechnungen sicher, fanden sonst aber nichts, was auf einen normalen Geschäftsbetrieb schließen ließ. Es gab keine Computer und keine Drucker.“ Auch bei anderen Firmen, die im Geflecht waren, seien keine Mitarbeiter geführt worden.

Im Laufe der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass sich der 32-Jährige wegen drei Beihilfetaten verantworten muss, der 35-Jährigen werden sieben Taten zur Last gelegt. Der Mann hatte Scheinrechnungen ausgestellt zum Zwecke der „Abdeckung von Schwarzgeld“.

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Bei der Hauptangeklagten Hattingerin S. stellt sich der Sachverhalt allerdings deutlich anders dar. Bei ihr sei ist es einfach, es bleibe bei 900.000 Euro, die in den Jahren 2017 und 2018 hinterzogen wurden, erklärt der Richter.

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In das Steuerhinterziehungssystem waren mehrere Familienmitglieder einbezogen. Mehrfach meldete sich an den unterschiedlichen Verhandlungstagen die Schwester der Hattingerin, die in den Besucherreihen sitzt, zu Wort. Sie erklärte, sie könne da einiges zu sagen.

Es geht darum, dass die Umsatzsteuer von 20.000 Euro bereits ans Finanzamt überwiesen wurde. Das bestätigte auch ein Finanzbeamter, der bei dem Prozess anwesend ist. Dass die Überweisung getätigt wurde, zeigte die Schwester dem Richter auf ihrem Handy. „Aber, ich möchte, dass das Geld auch beim Finanzamt bleibt“, erklärte der Richter.

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Zur Angeklagten sagte er: „Die Umsatzsteuer soll ja rechtskräftig sein. Dann müssen Sie Ihrem Anwalt sagen, dass er den Einspruch dagegen beim Finanzamt zurücknehmen muss.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

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