Hattingen/Sprockhövel. Die meisten Grundsteuer-Bescheide für Hattingen und Sprockhövel sind raus. 4236 Einsprüche dagegen liegen jetzt vor. Das rät „Haus und Grund“.
Veto gegen die Grundsteuer-Bescheide: 4236 Bürgerinnen und Bürger haben Einspruch gegen den Bescheid vom Finanzamt Hattingen eingelegt – das sind 15 Prozent.
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Die meisten Bürger haben ihre Erklärungen rechtzeitig eingereicht, bestätigt das Finanzamt. Drei Prozent mussten bisher geschätzt, weitere drei Prozent können noch eingereicht werden.
Bei Schätzungen bleibt der belastbare Wert offen
Schätzungen fallen für die Betroffenen meist nachteilig aus, so die weitläufige Meinung. Gilt das auch für die Grundsteuer? Die tatsächliche Nutzung eines Grundstücks könne das Amt von außen nicht erkennen, meint Peter Oberdellmann, Vorsitzender von „Haus und Grund“ in Hattingen. „Ich weiß nicht, wie das Amt da zu belastbaren Werten kommt.“
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Bei „einfach strukturierten Grundstücken“, also klassischen Reihen- oder Doppelhäusern, sei das eventuell möglich. Doch in den Außenbereichen der Stadt mischten sich wohn- und landwirtschaftliche Nutzung. Ob in einer Garage ein privates Auto oder der betriebliche Trecker steht, kann von außen niemand sehen. In welche Richtung die Schätzungen abweichen, lasse sich pauschal nicht sagen, so Oberdellmann: „Das ist individuell.“
Noch gibt es eine Chance zur Korrektur
Wer einen finanziellen Nachteil durch eine Schätzung befürchtet, hat noch die Chance zur Korrektur – über eine Nachprüfung. Es gibt aber Fälle, bei denen diese Option nicht besteht, hier muss innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Wer diese Frist auch verpasst, hat seine Chance vertan und muss mit der Schätzung leben.
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Egal, ob bereits ein Schätzbescheid eingegangen ist, oder nicht: Wer noch keine Grundsteuererklärung eingereicht hat, sollte dies schleunigst nachholen. „Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung“, so das Finanzamt Hattingen.
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Wer Einspruch eingelegt hat, muss sich indes gedulden: Bis die 4236 Einsprüche bearbeitet werden, wird es noch dauern, denn „aus arbeitsorganisatorischen Gründen bearbeiten die Finanzämter vorrangig die eingegangenen Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte“.
Überforderung beim Ausfüllen der Formulare
Peter Oberdellmann hat eine Vermutung, warum die Anzahl der Einsprüche derart hoch ist. Das liege zum einen an der Überforderung beim Ausfüllen der Formulare – und auch an den ländlichen Strukturen. Denn im Außenbereich gebe es viele Grundstücke mit einem Haus, einem Stück Wiese und einem Stück Wald.
Das Problem: Der Bodenrichtwert für Wohnbaufläche im Außenbereich ist mit 170 Euro pro Quadratmeter wesentlich höher als der Wert für landwirtschaftlich genutzte Fläche. Dieser liegt bei nur 2,90 Euro pro Quadratmeter. „Viele waren dabei überfordert, die landwirtschaftliche Fläche von der Wohnbaufläche zu unterscheiden.“
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Dieses Problem sei in Beratungsgesprächen immer wieder aufgetaucht, so Oberdellmann. Außerdem seien manche Flächen falsch eingezeichnet gewesen, das sei sogar bei seinem eigenen Grundstück vorgekommen. Zu einem Einspruch rät er demnach nur, „wenn im Bescheid ein offensichtlicher Fehler ist“. Dieser liege wahrscheinlich vor, sobald der alte und der neue Steuermessbetrag nicht in einer Größenordnung liegen.