Hattingen. Der erste Schnee des Winters 2023/24 ist auch in Hattingen angekommen. So ist die aktuelle Lage – und was die Bürger nun beachten müssen.
Schnee im November: Das ist nichts Ungewöhnliches, inzwischen aber eher selten. Und so ging es im Berufsverkehr am Mittwochmorgen auf Hattingens Straßen vergleichsweise entspannt zu: Die Hauptstraßen waren gegen halb acht bereits freigeräumt, auch auf vielen Nebenstraßen gab es keine Probleme. Lediglich das Hügelland war wegen der höheren Lage mehr betroffen. Die Stadt weist nun noch einmal auf die Räumpflicht hin.
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Ja, eine Regel polarisiert: Bürgerinnen und Bürger dürfen kein Streusalz bei Schnee und Eis verwenden, die Stadt hortet es indes für einen Wintereinbruch – das Salzlager am Walzwerk ist aktuell mit 1200 Tonnen prall gefüllt. Neun Streufahrzeuge (vier Lkw und fünf kleine Fahrzeuge) sind im Einsatz. Zudem werden bis zu zehn Handstreukolonnen eingesetzt. Im Hügelland sind zwei Landwirte mit ihren Traktoren unterwegs und sorgen für eine freie Fahrt.
Stadt weist darauf hin, dass sie nicht verpflichtet sei, alle Straßen zu räumen
Die Stadt weist darauf hin, dass sie nicht verpflichtet sei, alle Straßen zu räumen – „sondern nur die, die verkehrswichtig und gefährlich sind“, so die offizielle Mitteilung. Manche Straßen würden gar nicht erst abgefahren. Landes- und Kreisstraßen, wie etwa die Bredenscheider Straße (L 651) oder die Hütten- und August-Bebel-Straße (L 705), würden nur in den Ortsdurchfahrten von der Stadt geräumt. Für die restlichen Bereiche ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig.
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Aber: „Ohne die Bürger geht es nicht“, betont die Stadtverwaltung. Hier also die Eckdaten, was Bürgerinnen und Bürger beim Winterdienst indes beachten müssen:
Werktags müssen die Gehwege in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr freigeräumt sein, sonntags in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr. Heißt: Gegebenenfalls müssen Eis und Schnee auf den Bürgersteigen mehrfach am Tag auf einer Breite von 1,50 Meter entfernt werden.
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Die Stadt weist in ihrem Infoblatt „Hattingen hat den Winter im Griff“ darauf hin, dass im Rahmen der Winterreinigungspflicht (§ 3, Absatz 2 der Straßenreinigungssatzung) das Benutzen von Salz grundsätzlich verboten ist. Salz schädige „in hohem Maße Pflanzen und Bäume, verursacht Korrosion an Fahrzeugen und Bauwerken, deshalb: salzfreies abstumpfendes Streugut (Granulat-, Sand- oder Splittmischung) manuelle Schneeräumung mit Schaufel und Besen (Salz nur ausnahmsweise bei Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und Steigungen“.
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Der Schnee soll „nach Möglichkeit auf das eigene Grundstück, in den Vorgarten“ geschafft werden. „Ansonsten soll Schnee auf der Gehwegseite, die zur Fahrbahn grenzt, gelagert werden. Und zwar so, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr so gering wie möglich gefährdet und behindert wird.“
Alle Details zum Winterdienst stehen in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hattingen und im Flugblatt „Hattingen hat den Winter im Griff“, der an alle Hattinger Haushalte verteilt wurde. Nachzulesen auch als PDF-Dokument auf www.hattingen.de in der Rubrik Bürgerservice/Informationsbroschüren.