Hattingen. Alkohol, immer wieder landet Alkohol ohne zu bezahlen in der Tasche des 30-Jährigen aus Hattingen. Deswegen stand er jetzt erneut vor Gericht.
Direkt aus dem Gefängnis in Essen wurde ein 30-Jähriger in den Verhandlungssaal des Hattinger Amtsgerichts gebracht. Er musste sich wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vor Gericht verantworten. Und es gab noch einen weiteren Fall von Diebstahl, der mit Zustimmung des Anwalts gleich mitverhandelt wurde.
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Immer war es Alkohol, den er sich irgendwo besorgte, ohne zu bezahlen. Im März dieses Jahres ließ er bei Kaufland in den Nachmittagsstunden eine Whiskyflasche im Wert von mehr als 40 Euro mitgehen, nachdem er das Sicherungsetikett entfernt hatte.
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In einem anderen Fall, der strafrechtlich deutlich schwerer wiegt, hatte sich der 30-Jährige zusammen mit einem bis jetzt Unbekannten Zugang zu einer Lagerhalle in Welper verschafft. In der Nacht zum 1. September 2022 war er mit einem Kumpel in das Geschäft eingebrochen und hatte Sixpacks und Schnaps im Wert von mehreren Hundert Euro mitgehen lassen. Während der Angeklagte zusammen mit seinem Anwalt den Diebstahl bei Kaufland zugab, schwiegen sie zu dem Einbruch in Welper beharrlich.
Richter legt ein Beweisfoto vor
Richter Johannes Kimmeskamp machte dann allerdings ganz gelassen deutlich, dass es „ja Mittel gibt, um so etwas herauszufinden, zum Beispiel ein Foto. Wenn sie das Foto sehen, dass der Anklageschrift beigefügt wurde, dann müsste es ein Doppelgänger von ihnen sein.“ Auf dem Bild war tatsächlich der Angeklagte bestens zu erkennen. Daraufhin zog sich der Anwalt mit seinem Mandanten zu einer kurzen Besprechung auf den Flur zurück und erklärte anschließend: „Wir werden es nicht bestreiten.“
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Der Anwalt fand in seinem Plädoyer überaus lobende Worte für den 30-Jährigen. Er sei in einem viel besseren Zustand als noch vor Monaten, die Wochen im Gefängnis hätten ihn geläutert. „Er hat sich auch im Gefängnis schon mit Mitarbeitern des Arbeitsamtes in Verbindung gesetzt, um wieder eine Arbeit aufzunehmen. Die Justizvollzugsanstalt befürwortet auch eine Therapie“, sagt er. Außerdem bezweifelte der Anwalt, dass sein Mandant wirklich neun Sixpacks mitgehen ließ und beantragte, dass der Haftbefehl sofort aufgehoben wird.
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Den hätte er selbst verschuldet, wie die Staatsanwältin betonte, weil er mehrfach die Vorladungen zu Verhandlungen ignorierte. Sie forderte lediglich eine Geldstrafe und verzichtete auf eine Freiheitsstrafe.
Das sah auch Johannes Kimmeskamp so und erklärte, „eine Geldstrafe von 1000 Euro reicht aus. Aber es muss jetzt irgendwann mal Schluss sein, denn sie sind massiv vorbelastet.“ Den Haftbefehl hob er nach dem Urteil auf.