Hattingen. Einen Pkw dötschte ein Hattinger (87) an, beging dann Fahrerflucht. Nun stand er vor Gericht – und ist seine Fahrerlaubnis für immer los.
Zu einer Sachbeschädigung mit schwerwiegenden Folgen für den Verursacher kam es in den Mittagsstunden des 31. März dieses Jahres im Parkhaus von Kaufland. Bei dem Vorfall im März an Ort und Stelle von Zeugen zur Rede gestellt, meinte der Senior lediglich, das seien ja nur ein paar Kratzer an dem anderen Pkw entstanden. Stieg in seinen Wagen und fuhr nach Hause. Dort suchten ihn Polizisten auf. Mit einer Anklage wegen „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ hatte die Tat jetzt ein gerichtliches Nachspiel – mit heftigen Konsequenzen.
Denn als Richter Johannes Kimmeskamp den 87-Jährigen nach dem Sachverhalt fragt, fällt seine Beurteilung immer noch lapidar aus. Ja, ja, das sei ja nicht wirklich schlimm gewesen, tut der Senior den Unfall ab. Das allerdings sieht der Richter anders und zeigt dem Angeklagten, der von seiner Tochter begleitet wird, in deutlichem Ton die Rechtslage auf.
Noch immer werde Unfallflucht als Straftat mit großen Auswirkungen eingeordnet
Noch immer werde Unfallflucht als Straftat mit großen Auswirkungen eingeordnet. Die Beurteilung „Es war ja nur ein Kratzer“ lässt Kimmeskamp überhaupt nicht gelten. Zumal ja ein Sachschaden von 1100 Euro entstanden ist. Von einer Kleinigkeit konnte also keine Rede mehr sein.
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Höflich sagt Richter Kimmeskamp dem 87-Jährigen: „Sie sind ja nicht mehr ganz so jung und vielleicht nicht mehr so reaktionsfähig. Sind Sie damit einverstanden, dass Sie Ihren Führerschein abgeben und endgültig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten? Dann können wir hier – wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt – eine andere Lösung für Sie finden. Strafrechtlich ist das Verfahren hier dann erledigt.“
Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist endgültig
Die Tochter des betagten Herrn spricht immer wieder mit ihrem Vater, erklärt ihm, was die Entscheidung bedeutet. Dass das Verfahren eingestellt werden könnte, wenn er den Führerschein zurückgibt.
Unfallflucht ist eine Straftat
Unfallflucht ist eine Straftat mit großen Auswirkungen. Einen Wagen angedötscht, nur ein paar Kratzer verursacht und einen Zettel mit Entschuldigung, Telefonnummer und Anschrift hinterlassen zu haben – das reicht nicht. Denn wer den Schaden nicht meldet, begeht eine Straftat.
Eine „angemessene Zeit“ muss man an dem Fahrzeug ausharren und auf den Fahrer des beschädigten Autos waren. Aber: Was angemessen ist, sagt der Gesetzgeber nicht genau. Wenn der Fahrer nicht kommt, muss man mit der Polizei Kontakt aufnehmen. Wer nicht auf den Geschädigten wartet oder die Polizei ruft, begeht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und somit eine Straftat nach Paragraf 142.
Für dieses Delikt kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Eins macht Johannes Kimmeskamp dem Senioren dabei klar: „Wenn Sie mit der Regelung einverstanden sind, dann gilt das Fahrverbot ab sofort und der Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist endgültig.“ Der Angeklagte könne nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder einen Führerschein machen. „Wenn, müssen Sie jetzt direkt und hier unterschreiben.“
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Kimmeskamp drängt den Angeklagten nicht zu einer Entscheidung, lässt ihm Zeit, über die Konsequenzen seines Handels nachzudenken. Schließlich ist der 87-Jährige einverstanden, holt seinen Führerschein aus dem Portemonnaie. Seine Tochter reicht das Papier dem Richter, der ein weiteres Mal nachfragt, ob der Angeklagte das so möchte. „Ja, das ist in Ordnung“, erklärt der Hattinger – und ist damit seinen Führerschein endgültig los.
Der Angeklagte unterschreibt bereitwillig
Dann wird noch an Ort und Stelle ein Schreiben mit dem Wortlaut ausgedruckt: „Ich verzichte endgültig und unwiderruflich auf meinen Führerschein.“ Als der Richter ihm das DIN-A-4-Papier vorlegt, unterschreibt der Angeklagte bereitwillig.
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Das Fahrverbot gilt also ab sofort und für den Rest seines Lebens.
Richter Johannes Kimmeskamp stellt im Gegenzug das Verfahren vorläufig ein. Der Staat übernimmt die Kosten für die Verhandlung.
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