Hattingen. Fahrerflucht in Hattingen – und vor Gericht wird darüber gerätselt, warum das getroffene Auto auch an der „falschen“ Seite stark demoliert ist.

Dass vor Gericht offene Fragen geklärt werden müssen, ist klar. Doch bei der Verhandlung einer Fahrerflucht in Hattingen wurde es jetzt besonders rätselhaft.

Ein bisher unbescholtener Bürger musste sich jetzt vor Gericht wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Am 30. September 2022 war er nachts von Freunden nach Hause gefahren, hatte ein Auto gerammt und war weitergefahren, ohne anzuhalten.

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Der 41-Jährige und sein Anwalt räumten ein, dass das natürlich ein Fehler war. Warum das aber überhaupt passiert ist, konnte sich der Hattinger nicht erklären. Ein Sekundenschlaf vielleicht, meinte er. Zwei Tage später stand dann die Polizei vor seiner Tür.

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Noch einen zweiten Unfall hatte der Angeklagte an dem Abend verursacht. Kurz bevor er zu Hause ankam, war er zu viel Schwung mit einem Rad gegen den Bordstein gefahren und hatte seinen eigenen Wagen auch noch stark beschädigt.

Der Reifen war komplett platt und die Achse gebrochen

Das kniffelige Problem an dem Fall: Den Mercedes S-Klasse, den er gestreift hatte, hatte der Eigentümer auf der rechten Seite am Bürgersteig abgestellt. Nach dem Unfall wies er auf der linken Seite leichte Schleifspuren in roter Farbe aus, auch der Seitenspiegel war beschädigt. Aber an der rechten Seite war der Schaden groß. Das rechte Vorderrad stand auf dem Bürgersteig, der Reifen war komplett platt und die Achse gebrochen.

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„Wie kann so etwas zusammenpassen“, fragte der Anwalt. Um eine S-Klasse so zu beschädigten, müssten doch auch auf der linken Seite viel gravierendere Schäden zu sehen sein. Hinzu kam, dass die Polizei nach den Begutachtungen meinte, die Schäden an beiden Autos würden in der Höhe nicht zusammenpassen.

Noch ein Vorwurf stand im Raum

Im Gerichtssaal wurden dann Fotos gezeigt, Richter Johannes Kimmeskamp, der Anwalt und ein Polizist überlegten gemeinsam, ob und wie die Schäden auf beiden Seiten zusammenkommen konnten. Denn dass die Streifen auf der linken Seite vom Auto des Angeklagten stammten, war unbestritten.

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Der Rechtsanwalt räumte in seinem Plädoyer ein, dass sich sein Mandant mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort strafbar gemacht habe und dass die Kratzspuren an der linken Fahrzeugseite und der beschädigte Außenspiegel durch den Unfall hervorgerufen wurden, den der Angeklagte verursacht habe. Aber die massiven Schäden an der rechten Seite passten nicht zu den leichten Beschädigungen an der linken Seite.

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Noch ein Vorwurf stand im Raum: Gefährdung des Straßenverkehrs infolge geistiger oder körperlicher Mängel. „Es ist keine Frage, dass mein Mandant die Situation falsch eingeschätzt hat. Aber der Vorwurf eines geistigen Mangels trifft mit Sicherheit nicht zu“, so der Anwalt. Es bleibe also lediglich der Straftatbestand der Unfallflucht.

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Johannes Kimmeskamp erkannte das Argument an und sprach den Angeklagten in diesem Punkt frei. Auch sein Schuldeingeständnis wurde ihm zugute gehalten. Das Strafmaß: ein Fahrverbot für ein halbes Jahr und eine Geldbuße von 3000 Euro.