Hattingen. Die Feuerwehr in Hattingen wollte feiern, doch ein Streit eskalierte. Jetzt endete er vor Gericht – und wird für die Angeklagten teuer.
Eigentlich sollte es 2022 ein freudiges Feuerwehrfest in Niederwenigern werden. Doch dann wurde es unangenehm. Zwei junge Männer, die reichlich Alkohol getrunken hatten, begannen zu pöbeln und sorgten zunehmend für Unruhe. Sie bekamen Hausverbot, wurden aus der Halle komplimentiert, man rief die Polizei. Doch vor der Türe im Hof und auf der Straße gegenüber der Tankstelle ging der Ärger weiter. Jetzt standen sie vor Gericht.
Während K., der zur Tatzeit einen Alkoholwert von 1,38 Promille im Blut hatte, sich zu seinem Verhalten äußerte und sich entschuldigte, ließ sich B. zu den Vorfällen an jenem Tag überhaupt nicht ein. Bei ihm hatte man einen Alkoholwert im Blut von 2,51 Promille festgestellt und zudem noch den Konsum von Kokain. Beide wurden zu einer Geldstrafe von je 3150 Euro verurteilt. Zu der empfindlichen Geldstrafe führte auch, dass beide mehrfach vorbestraft sind.
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Wie K. berichtete, hatte es eine „kleine Auseinandersetzung“ gegeben, eine falsche Einordnung der Situation. „Dann bin ich rausgeflogen und mit dem Kopf aufgeschlagen.“ Inzwischen war die Polizei eingetroffen, die weitere Kräfte anforderte. Die Polizeibeamten wurden tätlich angegriffen und beleidigt. „Es gab massiven Widerstand“, erklärte ein Polizist.
Fluchtversuch und Gegenwehr
Schnellen Schrittes versuchte K. dann noch, sich vom Tatort zu entfernen. Als die Polizei die Papiere überprüfen wollte, wurde sie angepöbelt. „Wir haben die Angeklagten dann zu Boden gebracht und fixiert. Während der gesamten Zeit haben sie sich massiv gewehrt. Eine Polizistin ging mit B., der möglicherweise das Gleichgewicht verloren hatte, zu Boden, so dass der junge Mann auf die Beamtin fiel.
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K. hatte sich schon zu Beginn der Streitereien verletzt, das bestätigte ein Polizist. Die Beamtin erlitt bei dem Gerangel unter anderem am Arm leichte Verletzungen – die auch dokumentiert worden waren.
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Ein 58-Jähriger, der als Betreuer beim Feuerwehrfest eingesetzt war, bestätigte das auffällige Verhalten der Angeklagten. „Die beiden waren angetrunken und verhielten sich ausgesprochen aggressiv“, schilderte er die Situation. Die Auseinandersetzung verlagerte sich im Anfang immer wieder auf die Straße, „aber ständig hat der junge Mann versucht, wieder auf das Gelände zu gelangen.“ Er zeigte auf den Angeklagten K.
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Was Richter Johannes Kimmeskamp als gravierend erachtete, war die Tatsache, dass das Hausverbot von beiden nicht akzeptiert worden war. Immer wieder hatte K. versucht, Zutritt zu dem Festsaal zu bekommen. Ins Gewicht fiel außerdem, dass so massiv Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten geleistet worden war.
Kein Wort von einem Angeklagten
K., der über sein Verhalten mehrfach gesagt hatte, dass „sowas nicht vorkommen darf“ und sich bei den Zeugen entschuldigt hatte, konnte allerdings auch nicht mit einem milderen Urteil rechnen, weil er eine lange Liste von Vorstrafen hat. B., der ohne Anwalt erschienen war, nutzte selbst die Gelegenheit nicht, sich zum Schluss einmal zu seinem Verhalten zu äußern.
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