Hattingen. Vor Gericht in Hattingen mussten sich vier Fahrraddiebe verantworten. Während drei mit milden Strafen davonkamen, muss ein Täter ins Gefängnis.

Wegen schweren Diebstahls angeklagt: Drei Männer und eine Frau zwischen 23 und 29 Jahren. Drei von ihnen kamen mit milden Strafen davon, einer aber muss ins Gefängnis.

Der Tathergang: Im Jahr 2021 kamen die Vier nachts an einem Restaurant vorbei und sahen, dass im Garagenhof direkt neben dem Restaurant ein Garagentor nicht ganz geschlossen war. Sie verschafften sich Zutritt, knackten das Schloss, mit dem alle drei Räder zusammengeschlossen waren und nahmen sie mit. Der 29-Jährige stand dabei Schmiere und passte auf, dass niemand das Quartett bemerkt.

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Er wurde als einziger verurteilt: sieben Monate Haft ohne Bewährung, denn er muss noch eine Strafe von acht Monaten aus einem anderen Fall absitzen. Beim Landgericht Essen ist außerdem ein weiteres Verfahren anhängig.

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Die anderen beiden Männer kamen nach der Tat auf die Idee, dass es doch besser sei, mit den Fahrrädern zur Polizei zu gehen und die Tat einzuräumen. Das wurde ihnen zugute gehalten, die Verfahren eingestellt. Der 23-Jährige ist allerdings auch bereits mehrfach vorbestraft. Gegen ihn wurde das Verfahren gegen die Zahlung von 420 Euro eingestellt, wenn auch nur mit Vorbehalten. Die angeklagte 27-jährige Frau muss 300 Euro in Raten bezahlen und der bisher unbescholtene 25-Jährige 600 Euro.

Sichtbar fassungslos verließ der Hattinger Gastronom, der als Geschädigter auch als Zeuge gehört worden war, nach den milden Strafen den Gerichtssaal.

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Mittlerweile sind die Räder wieder in seinem Besitz, aber der Schaden ist beträchtlich. „Es wurde ein Mountainbike gestohlen, außerdem ein E-Bike und ein ausgesprochen hochwertiges E-Bike mit einem Anschaffungswert in Höhe von 5500 Euro. Ausgerechnet dieses teuerste Rad ist absolut dilettantisch umlackiert worden, es hat deutliche Gebrauchsspuren. Versichert waren die Räder nicht“, schilderte er den Schaden.

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Der Anwalt des verurteilten 29-Jährigen konnte den unterschiedlichen Umgang mit den Angeklagten nicht nachvollziehen. „Ein Angeklagter ist doch auch mehrfach vorbestraft und da wird das Verfahren gegen eine Geldbuße von 420 Euro eingestellt. Mein Mandant bekommt eine Haftstrafe. Das kann ich nicht verstehen“, sagt er dem Richter Johannes Kimmeskamp.