Hattingen. Janin Achenbach ist Schöffin am Amtsgericht in Hattingen. In Strafverfahren gegen Jugendliche ist sie streng. Damit will sie deren Zukunft retten
Bürger können auch ohne Jura-Studium vor Gericht mit urteilen. Als Schöffen sind sie Laienrichter und entscheiden mit über Schuld oder Unschuld und zu verhängende Strafen. Eine, von ihnen ist Janin Achenbach. Als sie vor fünf Jahren, damals im Alter von 25 Jahren, das Ehrenamt antrat, war sie mit Abstand die Jüngste – und ist es noch. Das muss sich ändern, findet die Hattingerin.
Janin Achenbach ist Jugendschöffin. Heißt: Wenn gegen Jugendliche und junge Erwachsene verhandelt wird, sitzt sie mit auf der Richterbank. Dabei war sie kaum älter als so mancher Angeklagter. „Das war anfangs komisch“, gibt sie zu. Die Angeklagten sind zumeist zwischen 14 und 18 Jahre alt. Das Jugendstrafrecht kann bis zu einem Alter von 21 Jahren angewendet werden.
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Ein Mal im Monat sollte die Schöffin in der Regel bei Gericht sein – „derzeit ist es aber eher ein Einsatz alle zwei bis drei Monate“, sagt Achenbach, die von Beruf Vermögensberaterin ist. Die Angst vor dem Zeitaufwand für das Ehrenamt will sie damit allen nehmen, die sich vorstellen könnten, sich auf diese Weise zu engagieren.
Denn sie wünscht sich mehr Unterstützung in ihrem Tun. Vor allem jüngere Schöffen und solche mit Migrationshintergrund fehlen in Hattingen total, sagt sie. Immerhin wird „im Namen des Volkes“ geurteilt. Da sollte das Volk auch möglichst breit vertreten sein.
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Als Jugendschöffin ist Janin Achenbach streng. „Denn noch haben die Angeklagten die Chance, das Leben zu führen, das sie wollen“, betont sie. „Jeder hat in seiner Jugend Mist gemacht, aber es kommt auf das Maß an“, findet sie. Ist das Maß überschritten, ist die Hattingerin eine Freundin davon, kriminelle Karrieren früh durch wirksame Strafen zu verhindern. So sei sie oft für ein härteres Urteil.
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Mit dem Berufswunsch wird es mit Vorstrafe vielfach schwierig. Zum Teil hätten Angeklagte ihre Träume längst aufgegeben. „Sie handeln im Hier und Jetzt und denken nicht an ihre Zukunft“, weiß Janin Achenbach. Und oft hätten Angeklagte auch schwierige Familiensituationen.
Vor allem Körperverletzung und Fälle rund um Drogen sind es, in denen sie als Schöffin gefragt ist. „Das sind oft dumme Sachen“, sagt sie. Achenbach berichtet von einem Angeklagten, der Drogen aus dem Kinderzimmerfenster verkauft hat. Dann gibt es die Schlägereien, die aus dem Ruder laufen oder die Jungs, die es lustig fanden, Autos zu knacken und bei einem Lkw die Handbremse zu lösen – eine gefährliche Situation in der nur durch Glück niemand verletzt wurde bis der Lkw auf einer Kreuzung zum Stehen kam.
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Janin Achenbach ist als Schöffin ernst. „Ich will den Jugendlichen auch vermitteln, dass das hier keine Spaßveranstaltung ist. Und die meisten verstehen das auch.“ Nur ein Mal musste sie lachen: Ein Betrunkener hatte sich auf dem Heimweg offenbar verlaufen und volltrunken einen Zaun eingerissen, bevor er sich in einer fremden Wohnung schlafen legte.
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Vor allem Menschenkenntnis ist es, die Schöffen mitbringen müssen. „Wenn jemand in der Jogginghose vor Gericht auftaucht, meint man erstmal, er nimmt das nicht ernst. Das muss man dann mit seinen Aussagen abgleichen und manchmal hat er tatsächlich einfach nur eine sehr schlechte Kleiderwahl.“ Wichtig für Janin Achenbach – und das will sie vor allem den jugendlichen Tätern vermitteln: „Jeder ist seines Glückes Schmied.“
Jetzt hat sie sich erneut als Schöffin beworben. Dieses Mal für das Erwachsenenstrafrecht.