Hattingen. Schöffen urteilen vor Gericht mit dem Richter über Angeklagte. Jeder volljährige Bürger kann Schöffe werden: Bedingungen, Bezahlung, Freistellung
Nach erneut zähem Ringen gab es in Hattingen genügend Bewerber für das Schöffenamt. Die Wahl wird sich nun aber noch bis Ende des Jahres hinziehen. Bestimmt werden dann Schöffen für das Jugend- und das Erwachsenenstrafrecht.
Bei den Erwachsenenstrafsachen werden die Schöffen auch ans Landgericht entsandt. Darüber hinaus wird am Amtsgericht in Hattingen verhandelt.
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Hätten sich nicht genügend Bewerber für das Schöffenamt gemeldet, hätten Bürger auch zwangsverpflichtet werden können. In Hattingen ist das dieses Mal nicht nötig. Grundsätzlich werden Schöffen für fünf Jahre gewählt. Die nächste Amtsperiode startet am 1. Januar 2024.
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Schöffen brauchen keine juristische Vorbildung. Sie dürfen in der Verhandlung Fragen an Angeklagte und Zeugen stellen und gemeinsam mit dem Richter über das Urteil beraten. Ein gibt keine gesonderte Vorbereitung auf das Amt. Mit der Vereidigung vor Gericht geht es direkt los.
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Bewerber um das Schöffenamt müssen aber einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen ausreichend deutsch sprechen, dürfen nie für die Staatssicherheit der DDR gearbeitet haben und sich nicht in der Insolvenz oder eidesstattlichen Erklärung über ihr Vermögen befinden. Zudem darf gegen sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren laufen. Wer sich als Jugendschöffe bewirbt, sollte zusätzlich Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen vorweisen können.
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Für das Ehrenamt gibt es eine Aufwandsentschädigung: sechs Euro pro Stunde und eine Erstattung der Fahrtkosten. Arbeitgeber sind übrigens verpflichtet, ihre Angestellten für das Schöffenamt freizustellen.
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