Sprockhövel. Auf der gerade erst eröffneten Pumptrack-Anlage in Sprockhövel ist ein Junge (8) schwer verunglückt. Was die Stadt als Betreiberin dazu sagt.
Erst seit einem Monat war die Pumptrack-Anlage in Haßlinghausen in Betrieb, als dort am vergangenen Freitag ein achtjähriger Junge schwer verunglückte. Die Stadtverwaltung sendet beste Genesungswünsche an den Betroffenen.
Stadtsprecherin: „Verkettung unglücklicher Umstände“
Die Stadt ist Betreiberin des speziellen Rundkurses für Sportgeräte mit Rädern aller Art. Laut Stadtsprecherin Mandana Rasooli Zadehei sie der Unfall „sehr tragisch“, aber er habe „nicht spezifisch etwas mit der Beschaffung der Anlage zu tun. Es handelt sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände“.
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Zur Erinnerung: Der achtjährige Junge war am Freitag gegen 15.50 Uhr mit seinem Fahrrad auf dem asphaltierten Kunststück-Parcours gestürzt, dabei bohrte sich ein Bremshebel in sein Bein. Kräfte eines Rettungswagens fanden ihn auf der Anlage liegend vor. Um ihn ärztlich zu versorgen, musste er erst vom Rad getrennt werden. Dazu war die Feuerwehr nachalarmiert worden, die mit 20 ehrenamtlichen Kräften anrückte. Mit einem Bolzenschneider schnitten Feuerwehrleute dann den Bremshebel vom Fahrrad ab. Dann wurde der Junge samt Lenker-Teil im Oberschenkel mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Vor Ort habe der Bremshebel nicht aus dem Bein entfernt werden können, hieß es.
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Pumptrack-Anlage in Sprockhövel erfüllt alle erforderlichen Sicherheitsmerkmale
Die Pumptrack-Anlage selbst erfüllt alle erforderlichen Sicherheitsmerkmale, so Sprockhövels Stadtsprecherin auf WAZ-Nachfrage. Sie sei von der Firma Seestern aus Kempten gebaut worden, die spezialisiert sei auf derartige Anlagen. Zudem ist die Pumptrack-Anlage, bei der Fahrende durch Zieh- und Drückbewegungen („Pumpen“) des Körpers Geschwindigkeit aufnehmen, seitens des TÜV geprüft und abgenommen. Auch eine entsprechende Beschilderung mit Sicherheitshinweisen sei an der Anlage angebracht, so Mandana Rasooli Zadehei. Hier wird etwa für gegenseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit geworben, auf das Tragen spezieller Schutzkleidung hingewiesen und darauf, welche Rollsportgeräte für die Anlage zugelassen sind. Das Rad des verunglückten Jungen gehörte dazu.
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Da es sich bei der Pumptrack-Anlage laut einer Polizeisprecherin um einen so genannten „nicht öffentlich-rechtlichen Verkehrsraum“ handelt und der Parcours auf eigene Gefahr genutzt wird, wird die Polizei kein Ermittlungsverfahren einleiten.