Hattingen. Streit mit seiner Frau hatte ein Hattinger (44). Weil er sie dabei auch bedroht, ein Messer gegen sie gerichtet haben soll, kam’s nun zum Prozess.

Was ist passiert am frühen Nachmittag des 16. Oktober in einer Wohnung in der Südstadt? Laut Staatsanwaltschaft soll sich der Angeklagte (44) an jenem Tag heftigst mit seiner Frau gestritten haben. Als sie ihm sagte, sie wolle sich von ihm trennen, soll er ihr auch gedroht haben, sie werde sterben. Gegen die Wand gedrückt haben soll er sie dabei, zudem geschlagen und später noch mit einem Küchenmesser bedroht haben. Wegen dieses Vorfalls muss sich der Hattinger daher nun vor dem Amtsgericht verantworten – zu Unrecht, wie er findet.

„Wenn du nicht so gehst, werde ich dich schon irgendwie anders rauskriegen“

Nur eine verbale Auseinandersetzung habe er an jenem Tag mit seiner Frau gehabt, die sich von ihm trennen wollte. Auch gewünscht habe sie, dass er die gemeinsame Wohnung verlässt. Er habe ihr angeboten, wenn seine Eltern in einigen Tagen aus dem Urlaub zurück seien, für einige Tage zu diesen zu ziehen, damit beide sich wieder etwas beruhigen könnten. Daraufhin habe sie gesagt: „Wenn du nicht so gehst, werde ich dich schon irgendwie anders rauskriegen.“ Dann sei sie gegangen, um die gemeinsame Tochter von der Nachhilfe abzuholen.

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Er sei zu seinem Bruder gefahren, zum Fußballgucken – und habe alsbald einen Anruf von der Polizei erhalten, die ihn von dort abgeholt und in seine Wohnung begleitet habe. Dort habe er einige Sachen gepackt, da die Beamten eine Wohnungsverweisung gegen ihn ausgesprochen hatten – zwecks Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt.

6000 Euro Bargeld des Hattingers aus einer Tasche im Schlafzimmerschrank fehlten

Wieder zu Hause, habe er festgestellt, dass eine Tasche im Schlafzimmerschrank, in der er 6000 Euro Bargeld und Pässe aufbewahrte, fehlte. Auf Nachfrage der Polizei habe seine Frau diese und die Pässe dann herausgerückt. Das Bargeld, so der Angeklagte, sei aber bis heute verschwunden.

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Nichts gewusst haben will dagegen die Ehefrau (44) von jenen 6000 Euro, sagt sie im Zeugenstand aus. Ansonsten bestätigt sie in ihrer Aussage die Anklage, schildert detailreich, wie bedroht sie sich an jenem Nachmittag gefühlt, auch, wie genau ihr Mann das Küchenmesser gehalten habe. Und dass sie nur auf Socken mit den Schuhen in der Hand aus der Wohnung in ein nahe gelegenes Geldinstitut geflüchtet sei und die Polizei gerufen habe: „Ich hatte große Angst.“

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Die Pässe von ihr und ihrer Tochter habe sie später,nachdem sie mit der Polizei in ihre Wohnung zurückkehrte, nur deswegen an sich genommen, weil sie befürchtete, ihr Mann könne diese nicht mehr herausrücken. Die besagte Tasche habe sie dann in der Hand gehalten, bis dieser ebenfalls wiederkam und nach der Tasche fragte.

Polizeibeamte behielten den Pass des Kindes ein

Zwei Polizeibeamte, die damals mit vor Ort waren, sagen dagegen, die 44-Jährige habe die Tasche auf dem Balkon unter einem Möbel oder Sitzkissen hervorgeholt. Was genau sie zur Frage nach den 6000 Euro sagte, daran erinnern sie sich unterdessen nicht mehr. Wegen des Verdachts, sie könne sich mit der Tochter ins Ausland absetzen, hätten sie aber den Pass des Kindes einbehalten.

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„Glaubwürdig“ nennt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer die Ehefrau, diese sei „ohne Belastungstendenzen gegen ihren Mann“. Den Vorwurf der Bedrohung gegen den 44-Jährigen sieht er dabei als bewiesen an, fordert eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen á 40 Euro.

Das sieht der Verteidiger des Angeklagten, der den Hattinger auch im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht vertritt, gänzlich anders. Er sagt, dass Übergriffigkeit bei noch nicht vollzogener Scheidung eine der wenigen Möglichkeiten sei, einen Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung zu bekommen. Es bestehe daher zumindest die Möglichkeit, dass die Ehefrau seinen Mandanten falscherweise belastet habe. Und dass die Schilderungen seines Mandanten ebenso stimmen könnten. „Im Zweifel für den Angeklagten“ fordert er denn auch Freispruch. Dem stimmt der Richter zu.