Hattingen. Mit der Ex-Frau spazierte der Angeklagte durch Hattingen, als er auf die damalige Noch-Frau des Bruders und deren Mutter traf. Was dann passierte.
Mit der Ex-Frau und seinen beiden Kindern spazierte der Angeklagte (30) an einem Tag Anfang Juli 2022 durch die Innenstadt, als sie im Reschop Carré auf die damalige Noch-Frau des Bruders und deren Mutter trafen. Der Streit, zu dem es bei dieser Begegnung kam, beschäftigte nun das Amtsgericht.
Der Angeklagte soll die beiden Frauen beleidigt haben, gegen die Schwiegermutter auch eine Bedrohung ausgesprochen, die Schwägerin zudem geschlagen haben. So steht es in der Anklage.
Schwägerin habe Negatives über seinen Bruder gesagt, erklärt der Angeklagte
Die Schwägerin habe etwas Negatives über seinen Bruder gesagt, erinnert sich der Angeklagte, „da war ich sauer“. Dass er diese und auch deren Mutter beleidigt habe, könne daher schon sein, aber geschlagen habe er keine. Vielmehr habe die Schwägerin ihn angegriffen, ihm auch kleine Kratzer am Hals und im Gesicht zugefügt.
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Dass der Angeklagte Schimpfwörter auf Türkisch habe fallenlassen und die zur Faust geballte Hand gegen die ältere der beiden Frauen erhoben habe, erzählen anschließend sowohl die Schwiegermutter (54) des Angeklagten als auch deren Tochter (29). Die 54-Jährige sagt zudem, er habe zwei Mal zu ihr gesagt: „Ich bring’ Dich um.“ Sehr impulsiv sei der Angeklagte, sagt die 29-Jährige. Während ihrer Trennungsphase mit seinem Bruder sei jener Vorfall nicht der erste dieser Art gewesen. Körperlich gewalttätig geworden sei er damals aber nicht.
Geldstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sieht denn schließlich zwar Beleidigung und Bedrohung als „im Wesentlichen bewiesen“ an, nicht indes die Körperverletzung. Die Faust habe der Angeklagte vielmehr nur zur Drohung, ohne Absicht zuzuschlagen, erhoben. Seine Forderung: 80 Tagessätze á 30 Euro. Ähnlich sieht das der Richter, der den 30-Jährigen vom Vorwurf der Körperverletzung freispricht – und ihn wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe (60 Tagessätze á 40 Euro) verurteilt. Auch in emotional schwierigen Situationen gibt er dem Hattinger mit auf den Weg, „muss man die Contenance wahren“.
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