Hattingen. Wie groß ist meine Entlastung durch die Strompreis-Bremse? Die Verbraucherberatung im EN-Kreis hat dafür ein besonderes Tool erstellt. Details.

Millionen Menschen sorgen sich derzeit, ob sie ihre Stromkosten noch bezahlen können. Denn viele Anbieter erhöhen die Preise deutlich. Für viele Verbraucher stellt sich dann die Frage: Wie groß ist die Entlastung durch die Preisbremse? Die auch für Hattingen zuständige Verbraucherberatung im Ennepe-Ruhr-Kreis weist auf ihren interaktiven Abschlags-Rechner hin.

Abschläge werden ab März in vielen Fällen wieder niedriger

„Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, sagt Nadine Schröer, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW im EN-Kreis. „Wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse.“ Für Januar und Februar wurden bzw. werden zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzieren. Die Preisbremsen gelten aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Die Entlastung für die ersten zwei Monate bekommen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben, so Schröer.

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Energieanbieter müssen Verbrauchern bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse mitteilen. Mit dem interaktiven Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lassen sich jedoch schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen und der monatlichen Entlastung berechnen. Das Tool gilt auch für Gas und Fernwärme.

Welche Werte für den Rechner nötig sind und was passiert, wenn man nicht zahlen kann:

Arbeitspreis für Strom ermitteln

Der Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto-Preis erkundigen.

Grundpreis für Strom ermitteln

Fast alle Stromtarife haben einen Grundpreis. Die aktuelle Höhe findet sich auf dem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben oder der Rechnung.

Die Jahresverbrauchsprognose

Der zugrunde gelegte Verbrauch ist entscheidend für die Entlastung über die Strompreisbremse und für die Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit sogenanntem Ferraris- oder digitalem Stromzähler entspricht die aktuelle Verbrauchsprognose in der Regel dem Vorjahresverbrauch. Bei Haushalten indes, die ein intelligentes Mess-System haben, ist laut Gesetz der Verbrauch von 2021 zugrunde zu legen.

Bei Zahlungsunfähigkeit

Betroffene sollten mit dem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags möglich ist. Zudem können oftmals Ratenzahlungen eine gute Lösungen sein, um Stromsperren zu verhindern. Für kurzfristige Engpässe können sich eventuell auch Stundungen anbieten. Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der Vollzug der Sperre acht Werktage vorher per Brief ankündigt werden. Vor einer Stromsperre sind Versorger zudem verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Abschaltung darf erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder Jobcenter eine Übernahme der Energieschulden beantragen.

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