Hattingen. Heute ein unscheinbarer Weg in Hattingen: Früher Hinrichtungsstätte. Am Bangertsweg stand der Galgen. Welche Urteile dort vollstreckt wurden.
Gruselig ging es in Hattingen nicht nur im Mittelalter zu. Denn man war nicht zimperlich, verhängte und vollstreckte drakonische Strafen. Damit jeder, der die Grenzen nach Hattingen überschritt, gleich wusste, was ihn erwartet, stand in Winz-Baak am Bangertsweg, der früher Im Hagenbuck hieß, ein Galgen.
Dieses Gebiet wurde auch Rabenstein genannt. Denn Bezeichnungen, in denen „Raben“ vorkommen, hängen meistens mit Hinrichtungen zusammen. Am vielgenutzten Bangertsweg führte damals der Handelsweg vorbei. Die Straße, die von der Kölner Bucht über Bochum runter zur Ruhrbrücke führte.
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An Hattingens Galgen wurde aber nicht nur gehängt, sondern auch geköpft. Oberster Herr über Leben und Tod war der Bürgermeister, der im alten Rathaus Recht sprach: Im Jahre 1613 beispielsweise wurden an der Richtstätte drei Verurteilte geköpft. Was sie verbrochen hatten, ist nicht überliefert. Wohl aber, dass zwei von ihnen als abschreckende Beispiele nach ihrem Tod noch gerädert, also aufs Rad geflochten wurden.
Stadtführungen in Hattingen
Lars Friedrich hat der WAZ die wahre Geschichte über den Galgen und die beiden anderen Sagen verraten. Der 53-Jährige bietet seit zehn Jahren als selbstständiger Stadtführer Touren unterschiedlicher Art in Hattingen an. Er vermittelt Wissen spannend und emotional.
Bei fünf Stadtführungen geht es um Aberglauben, Hexenwahn und Spuk. Friedrich ist Mitglied der Dt. Gilde der Nachtwächter, Türmer und Figuren im historischen Gewand des Bruders Caesarius vom Haldenplatz.
Einen Überblick über die Touren gibt es auf www.hattingenzufuss.de, mehr Infos unter
kontakt@hattingenzufuss.de.
Das waren damals große Kutschenräder mit einer Höhe von 1,50 Metern. Um die Menschen auf die Räder binden zu können, mussten ihnen zuerst Arme und Beine gebrochen werden, um sie „biegsam“ zu machen. Dann wurden die Gliedmaßen auf den Speichen befestigt. Das alles passierte häufig nicht erst nach dem Tod, sondern durchaus bei lebendigem Leibe. Eine überaus schreckliche Foltermethode, die als Abschreckung angewendet wurde.
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Im Jahre 1620 erwischte es den Totengräber Wingert Schubbe am Rabenstein. Als er geköpft wurde, war er bereits 85 Jahre alt. Sein Vergehen: Er hatte die Armenkasse bestohlen.
Wie schnell ein Delinquent ins Jenseits befördert wurde, hing vom „Werkzeug“ und von den Fähigkeiten desjenigen ab, der das Urteil vollstreckte. Ein Schwert hat eine lange Klinge. Da konnte es also schnell gehen, wenn der Schlag „richtig“ ausgeführt wurde. Anders verhielt es sich, wenn ein Beil in Gebrauch war. Da konnte es durchaus passieren, dass zum Köpfen ein Schlag alleine nicht ausreichte.
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Am Winz-Baaker Galgen endete auch das Leben des Räuberhauptmanns Johan Hase. Das war 1628. Dieser war mit seiner Diebesbande durch das Ruhrtal gezogen. Wegen seines unseligen Treibens wurde er zum Tode verurteilt und am Galgen aufgehängt.
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Mehrere Arten hatten sich die Menschen ausgedacht, um eine solche Strafe in die Tat umzusetzen. Es gab die Möglichkeit, dass der Delinquent auf eine Falltür gestellt wurde, die sich dann mit einem Ruck öffnete und der Verurteilte am Galgen baumelte. Oder er stand auf einer Erhöhung, zum Beispiel einem Stuhl, der dann abrupt weggezogen wurde.
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Wenn die Kräfte, die wirkten, richtig berechnet waren, brach sich das Opfer durch die Schwere des eigenen Körpergewichts das Genick. Auf welche Weise die Urteile vollstreckt wurden, war regional unterschiedlich. Was überall gleich war, war die Brutalität im Umgang mit denjenigen, die vom Pfad der Tugend abgekommen waren.