Hattingen. Es muss Horror für die Eltern in Hattingen gewesen sein: Der Sohn bedrohte sie mit dem Tod und hat eine Waffe bei sich. Jetzt war der Prozess.

Am Tag, als er in den Drogenentzug sollte, drehte der junge Mann aus Hattingen durch. Er griff seine Mutter an, trat die Wohnungstür ein, drohte den Eltern mit dem Tode und hatte sogar eine Waffe bei sich. Jetzt stand der 25-Jährige vor dem Amtsgericht.

Angeklagter trat die Wohnungstür der Eltern in Hattingen ein

Für die Familie muss es der reine Horror gewesen sein, der sich an einem Morgen im Herbst vergangenen Jahres abspielte. Die Mutter wollte den Sohn um 6 Uhr in der Früh wecken und hatte das Zimmer gerade betreten. Da stand er auch schon vor ihr und stieß sie mit Leibeskräften zur Seite. Zum Glück, so hieß es in der Verhandlung, befand sich der Vater nur wenige Schritte hinter seiner Frau und konnte sie noch auffangen. An seinen Eltern vorbei stürmte Angeklagte aus der Wohnung, um nach ein paar Minuten später wieder zurückzukehren.

Die Wohnungstür hatten die Eltern inzwischen zwar verschlossen, doch der Beschuldigte trat offensichtlich mit voller Wucht dagegen, der Türzylinder ging zu Bruch. Er beschimpfte Mutter und Vater aufs Übelste und drohte ihnen, sie umzubringen. Die inzwischen eingetroffene Polizei fand bei dem Sohn sogar noch eine Schreckschusswaffe. Geladen war sie allerdings nicht, erklärte in der Verhandlung Richter Johannes Kimmeskamp.

Vater findet berührende Worte für seinen Sohn

Die Todesdrohung habe er natürlich nicht ernst gemeint, gab der Beschuldigte vor Gericht zu verstehen. „Das war nicht meine Absicht.“ Nach Einschätzung der Eltern, die vor Gericht aussagten, habe ihr Sohn unter Drogeneinfluss gestanden. Wenn er das „Dreckszeug“ nehme, dann sei er nicht mehr wiederzuerkennen, sagte der Vater und fand berührende Worte. „Ohne Drogen ist mein Junge vollkommen normal, ein lieber Mensch.“

Schon mit 15 Jahren hatte der Angeklagte aber wohl nach eigener Aussagen mit Amphetaminen begonnen – und kommt seither nicht wieder davon los. Versuche, eine Therapie zu beginnen, blieben die ganze Zeit über erfolglos. Wie sehr die Drogen sein Leben verbaut haben müssen, zeigt sich daran, dass er weder einen Job noch eine Wohnung hat. Er lebt in einer Obdachlosenunterkunft. „Dabei ist mein Sohn handwerklich geschickt und schlau“, sagte der Vater und zeigte ein weiteres Mal, wie sehr er ihm das Schicksal zu Herzen geht.

Beschuldigter besucht die Eltern nach wie vor regelmäßig

Trotz der Ereignisse im vergangenen Jahr besucht der Sohn weiterhin die Eltern regelmäßig. „Manchmal unternehmen wir auch Ausflüge“, erzählte der Beschuldigte vor Gericht. Das Beisammensein verlaufe friedlich, betonten Vater und Mutter. Eine dauerhafte Rückkehr in die Wohnung komme aber nicht Betracht.

Kurz vor der Tat stand der Angeklagte bereits schon einmal vor Gericht, weil man bei ihm Drogen in geringer Menge gefunden hatte. Damals kam er mit einer Geldstrafe davon. Jetzt allerdings lautete das Strafmaß ein halbes Jahr Haft auf Bewährung. Damit aber noch nicht genug. Er bekommt einen Bewährungshelfer und ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten einen stationären Therapieplatz zu suchen und muss das auch dem Gericht melden. Falls das nicht passiert, wird er eine halbjährige Gefängnisstrafe verbüßen müssen.