Hattingen. Eine Angeklagte gibt, dass sie beim Arzt sei und nicht zur Verhandlung am Amtsgericht Hattingen kommen kann. Dann greift der Richter zum Telefon.
Eine abenteuerliche Geschichte spielte sich am Mittwoch am Amtsgericht ab: Eigentlich war für 9 Uhr ein Termin für das Schöffengericht angesetzt, in der über einen Diebstahl verhandelt werden sollte – doch die Angeklagte erschien nicht. Der Anwalt berichtete, dass die Frau, die aus Gera in Ostdeutschland anreisen sollte, ihm kurzfristig geschrieben hat, dass sie auf dem Weg zum Zug gestürzt sei, sich am Fuß verletzt hätte und Probleme mit dem Laufen habe.
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Richter Johannes Kimmeskamp setzte gleich zu Anfang eine Pause an, um der Angeklagten doch noch eine Möglichkeit zu geben, zum Gericht zu kommen. Kurios: Auch der Geschädigte, der als Zeuge geladen war, erschien nicht.
Richter ruft in der Arztpraxis an
Nach kurzer Zeit bekam der Anwalt dann eine Whatsapp-Nachricht seiner Mandantin. Die schickte ihm ein Foto von einer chirurgischen Gemeinschaftspraxis, in der sie sich angeblich befinde.
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Der Richter rief umgehend dort an, ob die Angeklagte, die der Praxis bekannt ist, dort anwesend sei. „Sie hat sich telefonisch dort nicht angemeldet und befindet sich weder in der Praxis noch draußen davor. Es ist extra noch einmal nachgeguckt worden“, erklärte Johannes Kimmeskamp.
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Verhandelt werden sollte darüber, dass die Angeklagte ihrem früheren Lebensgefährten, der in Hattingen wohnt, einiges gestohlen haben soll. Sie wollte wohl nicht akzeptieren, dass die Beziehung zu Ende war und ließ Anfang dieses Jahres an kleine Wertgegenständen aus seiner Wohnung mitgehen, was ihr in die Hände fiel, so der Vorwurf.
Ordnungsgeld gegen zeugen verhängt
Der Staatsanwalt verhängte für den Zeugen, der unentschuldigt nicht erschienen war, ein Ordnungsgeld von 300 Euro, ersatzweise drei Tage Haft, wenn das Geld nicht eingetrieben werden kann.
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Richter Johannes Kimmeskamp war von der Geschichte, die die Angeklagte dem Gericht aufgetischt hatte, offenbar nicht besonders überzeugt und beantragte Haftbefehl. Das bedeutet: Sie wird von der Polizei festgenommen, bleibt bis zum nächsten Verhandlungstermin in Haft und wird dann zwangsweise vorgeführt.