Hattingen. Betrug, Diebstahl, Beleidigung, Urkundenfälschung, Schwarzfahren, – die Liste der Vorwürfe gegen einen Mann aus Hattingen ist ellenlang.

Aus der Haft vorgeführt wurde am Freitag der gebürtige Hattinger S., der wegen Vortäuschung einer Straftat angeklagt war. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt. Er soll im vergangenen Jahr einen Wagen als sein Eigentum ausgegeben haben, obwohl das nicht den Tatsachen entsprach. Wie die Polizei an Ort und Stelle herausfand, gehörte der Opel ihm tatsächlich nicht.

Ehe über diese Begebenheit im Amtsgericht intensiver verhandelt wurde, machte der Anwalt des Angeklagten einen Vorschlag, der vom Staatsanwalt und der Richterin angenommen wurde. Das Gericht beendete die Verhandlung nach Paragraf 154, der eine Teileinstellung bei mehreren Taten vorsieht.

+++ Sie möchten über Nachrichten aus Hattingen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter. +++

Der Grund: Der Angeklagte hat eine so lange Liste von viel gravierenderen Straftaten, die noch verhandelt werden müssen, dass das Gericht darauf verzichtete, das weniger bedeutendere Delikt gesondert zu behandeln. Die Tat kann dann in einem weiteren Prozess mit in das Gesamtstrafmaß mit einbezogen werden.

Der Hauptbelastungszeuge ist inzwischen verstorben

So war es auch in diesem Fall. Das Strafmaß für andere Taten, die noch verhandelt werden müssen, wird deutlich über das hinausgehen, das bei einer Verhandlung über die Vortäuschung einer Straftat in Hattingen fällig ist.

+++ Aktuelle Nachrichten über die Corona-Lage in Hattingen lesen Sie in unserem Newsblog +++

Der Anwalt des Angeklagten las so viele einzelne Straftaten vor, wegen derer S. noch vor Gericht stehen wird, dass er fast gar nicht wusste, wo er anfangen und wo er aufhören sollte. Da geht es um Betrug und um Diebstahl, um Beleidigung und Diebstahl in besonders schwerem Fall. Um falsche Verdächtigungen und um Beförderungserschleichung, also um Schwarzfahren, in zwölf Fällen und um Urkundenfälschung. In dem Hattinger Fall, der eigentlich verhandelt werden sollte, kam noch erschwerend hinzu, dass der Hauptbelastungszeuge inzwischen verstorben war.

>>> Folgen Sie unserer Redaktion auf Facebook – hier finden Sie uns

Der Angeklagte scheute sich allerdings nicht, seinen Unmut über die Justiz offen im Gerichtssaal zu verbreiten. In Richtung Staatsanwalt, der – wie bei Prozessen vorgesehen – die Anklageschrift zunächst nur verlesen hatte, mopperte der Inhaftierte: „Das ist alles Betrug und Diffamierung der Staatsanwaltschaft. Ich bin ja bisher noch nicht einmal verurteilt worden. Aber dafür werden Sie ja gut bezahlt.“