Hattingen. Ein 17-Jähriger greift im Februar 2015 auf dem Schulhof der Realschule Grünstraße in Hattingen eine Mitschülerin an. Sie muss notoperiert werden.

Die Realschule an der Grünstraße steht im Februar 2015 unter Schock: Ein 17-­jähriger Schüler greift in einer schlecht einzusehenden Ecke des Schulhofs eine Mitschülerin mit einer Schere an und verletzt sie dabei lebensbedrohlich – das Mädchen wird notoperiert und überlebt zum Glück den Anschlag. Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler sind erschüttert.

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„Sie hatte massive Verletzungen, zum Glück wurde aber keine Arterie durchtrennt“, erklärt Polizeisprecher Dietmar Trust kurz nach dem Vorfall gegenüber der WAZ, als die Ermittler das Geschehene rekonstruieren.

Tatort Schulhof: Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler der Realschule Grünstraße sind nach dem Vorfall erschüttert.
Tatort Schulhof: Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler der Realschule Grünstraße sind nach dem Vorfall erschüttert. © Fischer | Walter Fischer

Es ist Freitagnachmittag, gegen halb vier: Über einen sozialen Nachrichtendienst schickt der Jugendliche eine anonyme Mitteilung an die 17-Jährige. Er bittet sie, an eine bestimmte Stelle auf dem Schulhof an der Grünstraße zu kommen, damit er ihr Zigaretten schenken kann. Als sie da ist, fällt der junge Mann sie an, er würgt sie bis zur Bewusstlosigkeit und greift sie mit einer Bastelschere an.

Schnell wird von Reinigungskräften Hilfe geholt

Schwer verletzt und aus einer Wunde am Hals blutend schleppt sie sich zu den Reinigungskräften der Realschule. Schnell wird Hilfe geholt und im Evangelischen Krankenhaus ihr Leben gerettet.

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Warum? – Diese Frage stellen sich an der Schule alle. Warum ist das an unserer Schule passiert? Und: Hätten wir diese Tat verhindern können?

Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen formuliert in seiner Anklageschrift einen „versuchten Mord aus sexuellen Motiven“. Doch dem widerspricht der 17-Jährige.

Der Täter sagt, er habe ihr einen Streich spielen wollen

Zwar bestätigt er weitestgehend den Tatablauf, doch er hätte sie nie töten wollen. Auch sexuelle Motive weist er zurück. Es gibt auch keine ob­jektiven Spuren für den Vorwurf. Vielmehr habe er ihr nur einen Streich gespielt, als er sie zum Schulhof lockte, sagt er aus. Sie hätten sich unterhalten, dabei ist es dann zu einem Streit gekommen. Und zu körperlichen Attacken. Den Schnitt mit der Schere gibt er zu.

Dass es vielleicht doch eine andere Absicht gibt, darauf weist unter anderem ein von der Polizei in seinem Zimmer gefundener Zettel hin. Auf dem steht ein Tatplan geschrieben, wie er eine andere Mitschülerin nach einem Überfall vergewaltigen wolle. Das sei notwendig, weil sie sonst wohl kaum etwas mit ihm anfangen werde.

Die Jugendstrafkammer ordnet psychiatrische Untersuchung an

Der 17-Jährige soll in der Schule gemobbt worden sein.

Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Essen lässt ihn psychiatrisch untersuchen.

Kein Erziehungsdefizit

Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Essen betont bei der Urteilsverkündung, dass es sich bei dem 17-jährigen Hattinger nicht um ein Erziehungsdefizit handele, sondern um eine psychische Erkrankung.

In ihrem Urteil geht die Kammer davon aus, dass der Realschüler vorher keinerlei Kon­flikte mit seinem späteren Opfer hatte.

Das Gutachten ergibt, dass der Mann psychisch krank ist. Deshalb wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Darüber hinaus verurteilt ihn das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine zeitliche Freiheitsstrafe gibt es dennoch nicht. Im Jugendstrafrecht kann davon abgesehen werden, wenn die Unterbringung erfolgt. „Der Aufenthalt in der Psychiatrie ist zeitlich unbefristet, wird allerdings jedes Jahr überprüft“, so das Gericht.

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