Hattingen. Das Modellprojekt Schulassistenz in Hattingen soll erneut, dieses Mal bis Mitte des Jahre 2021, verlängert werden. Die Verwaltung erklärt, warum.
Die Verlängerung des Modellprojekts Schulassistenz bis zum Ende des laufenden Schuljahres seitens der Verwaltung liegt auf dem Tisch. Der Jugendhilfeausschuss soll in der kommenden Woche darüber entscheiden.
Das Modellprojekt – eine Pool-Lösung für Schulassistenten – startete im Jahr 2017 an der Grundschule Oberwinzerfeld. 2018 dann wurde es mit einer Laufzeit von zwei weiteren Jahren um den Standort Grundschule Heggerfeld erweitert. Zum 31. Juli diesen Jahres sollte das Projekt auslaufen, eine Bewertung vorgenommen werden – um auf deren Grundlage dann zu entscheiden, wie es weitergeht.
Modellprojekt Schulassistenz in Hattingen geht wegen Corona in die Verlängerung
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Doch wegen des eingeschränkten Schulbetriebs während der Corona-Pandemie und der dadurch bedingten Ausfälle in der Schulbegleitung konnte keine Evaluation durchgeführt werden. Mit dem durchführenden Träger sprach die Stadt eine Kompensation der nicht geleisteten Stunden ab und verlängerte das Projekt so bis Ende 2020.
In der Vorlage heißt es nun: „Aufgrund der aktuellen Situation ist es durch die Verwaltung nicht realisierbar, den grundsätzlich bestehenden Bedarf an den Hattinger Schulen mit einem neuen Konzept und gegebenenfalls einem neuen Anbieter zeitnah zum neuen Kalenderjahr umzusetzen.“ Einstellen wolle man das Projekt jedoch nicht, um die Situation an den Standorten während der Corona-Krise nicht zu verschärfen. Darum, so der Verwaltungsvorschlag, soll das Projekt erneut verlängert werden.
Die Verwaltung erarbeitet ein neues Konzept, das alle Hattinger Schulen berücksichtigt
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Ein neues Konzept, das alle Hattinger Schulen berücksichtigt, werde derzeit erarbeitet. Im Jugendhilfeausschuss im September hatte Schuldezernent Matthias Tacke berichtet, dass auch eine Verzahnung mit der OGS geprüft werde. Er betonte: Die Einzelfallhilfe könne nicht von einer Pool-Lösung kompensiert werden. Auch weil bei individuellen Ansprüchen eine Bündelung von Leistungen nicht möglich sei.