Hattingen. Mit Bisswunden und einem gebrochenen Knöchel endet die Halloween-Party 2018 auf der Hütte in Hattingen. Jetzt gab es das Nachspiel vor Gericht.

Mit einer wilden Rangelei endete die Halloween-Party auf der Henrichs­hütte im vergangenen Jahr. Es soll eine Attacke von hinten, Bisse, Schläge und einen gebrochenen Knöchel gegeben haben – und das alles wegen einer gescheiterten Liebe. Ein 25-jähriger Hattinger musste sich nun vor Gericht verantworten.

Anklage wegen zweifacher Körperverletzung

Der junge Mann war wegen zweifacher Körperverletzung, einmal davon schwer, angeklagt. Ihm wurde zur Last gelegt, den Kopf eines am Boden liegenden Mannes mehrfach auf den Asphalt geschlagen und eine Frau so geschubst zu haben, dass sie sich den Fußknöchel brach.

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Der Angeklagte wies alle Schuld von sich. Auf der Feier sei er der 22-jährigen besten Freundin seiner Ex begegnet. Auch die Ex-Freundin selbst traf er wenig später und begleitete sie auf dem Heimweg, wo beide erneut auf die 22-Jährige stießen.

Zeugen sagen gegen Angeklagten aus

Die erklärte vor Gericht, es habe ihr Sorgen gemacht, dass ihre Freundin mit dem Ex-Freund unterwegs war. Also ging sie von hinten auf den Angeklagten los und versuchte, ihre Freundin wegzureißen. Der 25-Jährige stieß sie dabei unsanft von seinem Rücken, wobei die Frau so unglücklich stürzte, dass sie sich den Knöchel brach.

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Nun mischte sich auch ihr Freund ein, der von weitem alles gesehen hatte. Es kam zum Gerangel. „Er hat meine Arme mit seinen Knien fixiert, saß auf mir, hat meinen Kopf gepackt und den immer wieder auf den Asphalt gehauen“, sagte der Zeuge.

Verletzungen hat vor allem auch der Angeklagte

Weder die herbeigerufene Polizei, noch die Notfallambulanz im Krankenhaus erwähnten aber dazu passende Verletzungen. Lediglich Druckschmerzen an Armen und Beinen waren im Attest vermerkt. Der Angeklagten dagegen hatte Prellungen im Gesicht und Bisswunden an Arm und Ohr.

Letztere stammten von ihr, gab die 22-jährige Zeugin zu. „Ich hab ihm ins Gesicht gehauen und ihn gebissen, damit er von meinem Freund ablässt. Ich habe vorher noch nie gegen einen Menschen die Hand erhoben, aber da reichte es mir“, erklärte sie.

Ordnungsgeld gegen fehlende Zeugin

Die Freundin, die ebenfalls als Zeugin aussagen sollte, erschien unterdessen nicht zur Verhandlung. Richter Kimmeskamp verhängte ein Ordnungsgeld. Ein Urteil wurde auch ohne ihre Aussage gesprochen.

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Der Staatsanwalt sah die schwere Körperverletzung als nicht erwiesen an. Das Wegstoßen beurteilte er als fahrlässige Körperverletzung. Weil der Angeklagte bereits wegen Körperverletzung unter Bewährung steht, forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 800 Euro.

Freispruch: Objektive Spuren fehlen

Verteidiger Hanisch plädierte dagegen auf Freispruch: Das Wegschubsen sei gerechtfertigt. Dass sich die Geschädigte so schwer verletzt, habe sein Mandant nicht vorhersehen können.

Dem schloss sich auch Richter Kimmeskamp an: „Der Angeklagte wurde von hinten unmittelbar körperlich angefasst. Da kann man sich schon wehren.“ An der schweren Körperverletzung hatte auch er zu viele Zweifel: „Es hätte zwingend objektive Spuren geben müssen.“

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