Hattingen. . Drei Hattinger waren der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Sie sollen einen Türsteher angegriffen haben. Das Verfahren wurde eingestellt.
- Einer der Angeklagten soll einen Türsteher wüst beschimpft, ihm eine Kopfnuss gegeben haben
- Er selbst erklärte: Nicht er, sondern der Türsteher sei aggressiv gewesen
- Der Türsteher sagte nichts: Weil er als Zeuge nicht erschien, muss er 150 Euro Ordnungsgeld zahlen
Was genau hat sich bei der Halloween-Party in der Henrichshütte im vergangenen Jahr zwischen einigen der Sicherheitskräfte vor Ort und zwei jungen Männern K. (24) und S. (27) sowie der 23-jährigen V., Freundin von K., abgespielt? Am Amtsgericht Hattingen zumindest hatten sich die Partygäste am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Ein Vorwurf, den alle drei indes bestritten.
Wüst beschimpft haben soll K. einen Türsteher, ihm schließlich sogar eine Kopfnuss gegeben haben, weil dieser ihm den Einlass in die Henrichshütte gegen halb fünf morgens, wo die Halloween-Party dem Ende entgegenging, verweigerte. Als der Sicherheitsmann und ein Kollege K. daraufhin fixierten und zu Boden brachten, seien auch S. und V. gewalttätig gegen die Sicherheitsleute geworden: So lautete in Kurzform die Anklage.
Aussage der Angeklagten ist gänzlich anders
Das, was die Angeklagten aus Hattingen selbst vor Gericht über jene Halloweennacht erzählten, klang derweil anders. Nach Hause habe er mit V. gehen wollen, vor dem Eingang der Henrichshütte nur noch eine rauchen wollen, als er Magenkrämpfe bekommen habe. V. habe den Türsteher darauf um ein Glas Wasser gebeten, das habe er ihnen verweigert. „Er kam mir sehr aggressiv vor“, sagte K.. Um sich vor einem erwarteten Angriff des Türstehers zu schützen, habe er sich eine Hand vors Gesicht gehalten, darauf habe dieser ihn fixiert und zu Boden gebracht.
S. sagte, auch er habe zu jenem Zeitpunkt eigentlich nach Hause gehen wollen, aber als er seinen Bekannten am Boden sah, habe er diesem zu Hilfe eilen wollen. Auch er sei fixiert und zu Boden gebracht worden. Und V. erzählte, sie sei, da der Türsteher auch auf sie aggressiv wirkte, „zur Seite gegangen“.
Türsteher war vor Gericht nicht erschienen
Die Version des Türstehers (gegen den ein Ordnungsgeld von 150 Euro verhängt wurde, da er unentschuldigt fehlte) bekam das Gericht zwar nicht zu hören, allein: Auch die Aussagen dreier Zeugen – eines Mitarbeiters der Ordnungsbehörde, einer Bekannten von K. und des Leiters des Sicherheitsdienstes – vermochten nicht zu klären, was sich zwischen Security und Angeklagten damals tatsächlich abgespielt hatte. Nach 90-minütiger Verhandlung stellte Richter Johannes Kimmeskamp das Verfahren so schließlich ein. Dies hatte auch Amtsanwalt Stefan Kollmann vorgeschlagen – und erklärt, es sei in jener Nacht ja „zum Glück“ nichts wirklich Schlimmes passiert, zudem seien alle Angeklagten „nicht vorbestraft“.