Hattingen. . Eine Hattingerin rastet in einem Kiosk aus: Weil der Tabak zu teuer ist, beißt sie die Mitarbeiterin. Das Gericht urteilt auf Körperverletzung.

Geständig war die 32-jährige Angeklagte, entschuldigt hat sie sich bei der Geschädigten auch. Richter Johannes Kimmeskamp hielt die grundlose Körperverletzung, den wiederholten Diebstahl und die Beleidigung dann aber doch für so gravierend, dass sie 1200 Euro bezahlen muss. Außerdem muss sie circa 770 Euro an Schmerzensgeld und Schadenwiedergutmachung aufbringen.

Im Sommer 2018 hatte die junge Frau aus dem Nichts eine Mitarbeiterin eines Welperaner Kiosks angegriffen. Der Grund: Die Preise für Tabak waren erhöht worden. Darüber hatte sich die Kundin massiv geärgert. Zunächst hatte sie die Mitarbeiterin F. beschimpft und beleidigt, dann plötzlich biss sie ihr in den Arm, kratzte und riss der 49-jährigen Kiosk-Mitarbeiterin ein ganzes Büschel Haare aus.

Angeklagte hat keine Ausbildung und keine Arbeit

„Ich spürte brennende Schmerzen“, sagte die Geschädigte, die gar nicht begreifen konnte, was sich da plötzlich abspielte, denn die Attacke kam aus dem Nichts. Zum Glück sei die Polizei schnell zur Stelle gewesen. Die Mitarbeiterin, deren Armbanduhr bei dem Angriff beschädigt wurde, musste sich einer Behandlung unterziehen, bekam eine Tetanusspritze, zu ihrer eigenen Sicherheit wurde ihr Blut getestet. Nach der Tat hatte sie Probleme, allein irgendwo hinzugehen.

Dass sie „ausgeflippt“ ist, gab die Angeklagte zu, konnte sich aber angeblich nicht daran erinnern, die 49-Jährige gebissen zu haben. Die Verletzungen waren zum Teil auf Fotos dokumentiert, die die Polizei gemacht hatte. Eine Ausbildung hat die 32-Jährige nie gemacht, gearbeitet hat sie auch nie. Wiederholt ist sie wegen Diebstählen aufgefallen, bekam Geldstrafen. Zugute gehalten wurde ihr bei dem Strafmaß, dass sie an einer paranoiden Schizophrenie leidet und unter Betreuung steht.

Wiederholt straffällig geworden

Allerdings habe sie ihre Wohngruppe verlassen, sie sei eine einsame Frau, die verwahrlost sei, sagte ihr Betreuer. Auch ihre Wohnung sehe verwahrlost aus. Früher habe sie Alkohol getrunken und Drogen genommen, sagte er. Die Verhaltensstörungen kämen wohl auch durch ihren früheren Cannabis-Konsum.

Der Verteidiger der Angeklagten, Tim Salewski, bat darum, bei dem Urteil zu berücksichtigen, dass die junge Frau psychische Probleme habe und das Geschehene anders erlebte. Außerdem habe sie sich bei der Geschädigten entschuldigt. „Eigentlich braucht sie Hilfe“, sagt er. Er plädierte für eine Obergrenze bei der Geldstrafe von 1200 Euro, der der Richter am Amtsgericht in Hattingen entsprach.