Hattingen. . Die Stadt Hattingen stellt die Planung für die Bahnhofstraße vor. Erstmals gibt es auch eine Aufstellung der erwarteten Anliegerbeiträge.
Es soll eine umfassende Neugestaltung der Straße werden, über die inzwischen bereits seit mehreren Jahren gesprochen wird. Streitpunkt sind immer wieder auch die Anliegerbeiträge. Erstmals nennt die Stadtverwaltung nun eine konkrete Summe, die auf die Anlieger zukommen könnte. Endgültig steht der Betrag aber erst fest, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist.
Die Anlieger sollen voraussichtlich 690.000 Euro für die Erneuerung der Bahnhofstraße zahlen. Das ergibt sich aus den neuen Berechnungen und der überarbeiteten Planung der Stadt,die am kommenden Dienstag im Rathaus in den Ausschüssen für Bau, Umwelt und Verkehr sowie Stadtplanung vorgestellt wird. 710.000 Euro will die Stadt selbst tragen. Der Rest des 3,8-Millionen-Euro-Projektes kann, so die Hoffnung, durch Fördermittel und Dritte finanziert werden.
Anlieger zahlen für Fahrbahn, Gehwege und Parkstreifen mit
Anlieger werden nur bei den Kosten zur Kasse gebeten, die durch die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege und Parkstreifen entstehen. Alles darüber hinaus wird durch die Stadt getragen. Dazu zählt beispielsweise die Neugestaltung des Fußgängerbereiches zwischen August-Bebel- und Alter Bismarckstraße, die Erneuerung der Beleuchtung, das Anlegen von Grünanlagen, Bänken und Fahrradständern. Auch Mehrkosten die durch die geplante Verwendung eines roten Asphalts und Pflasters entstehen, gehen nicht zulasten der Bürger. Die Entfernung der Bahnschienen trägt die Bogestra.
Vorstellung der Pläne im Rathaus
Die überarbeitete Planung für die Umgestaltung der Bahnhofstraße stellt die Stadtverwaltung im gemeinsamen Stadtentwicklungs- und Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss vor.
Die öffentliche Sitzung der Ausschüsse startet am kommenden Dienstag, 28. Mai, um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses.
Für die Berechnung der Beitragshöhe für die Anlieger legt die Stadtverwaltung verschiedene Kriterien zugrunde. Grundsätzlich gilt, dass alle Anlieger gemeinsam 50 Prozent der Kosten für die Neugestaltung der Fahrbahn und 60 Prozent für die Erneuerung der Gehwege und Parkstreifen tragen müssen. Damit kommt die Stadt auf die 690.000 Euro, mit denen die Grundstücksbesitzer belastet werden.
Faktoren bei der Berechnung der Anliegerbeiträge
Dabei zahlt aber nicht jeder Hausbesitzer gleich viel. Entscheidend sind zum Beispiel die Grundstücksgröße und die Art der Bebauung. So werde ein mehrgeschossiges Gebäude stärker belastet, als ein eingeschossiges. Auch Eigentümer von Häusern, die überwiegend gewerblich genutzt werden, müssen mehr zahlen, als für Wohnraum.
Im Vergleich zu den ersten Ideen hat es auch Änderungen in der Planung gegeben. Neu ist zum Beispiel, dass zwischen den beiden getrennten Fahrspuren im westlichen Teil der Straße nun doch kein bepflanzter Grünstreifen entstehen soll, sondern eine Pflasterfläche mit Rasenfugen. Damit soll auch ein Umfahren haltender Fahrzeuge möglich werden. Als öffentliche Stellplätze dienen diese Flächen nicht.
Außerdem sind zusätzliche Erhöhungen (so genannte Berliner Kissen) zur Verkehrsberuhigung geplant. Diese können von Radfahrern umfahren werden, bremsen Autos jedoch aus.