Hattingen. . Ein 26-Jähriger hatte seiner Ex-Freundin per WhatsApp gedroht und zeigte sich uneinsichtig, bevor Staatsanwaltschaft und Richter ihn aufklärten.
Sie umzubringen: Das hatte der 26-jährige angeklagte I. per WhatsApp-Sprachnachricht im Vorjahr seiner Ex-Lebensgefährtin angedroht, sie zudem belästigt. Sie erwirkte dann eine einstweilige Verfügung gegen ihn. Außerdem stand er am gestrigen Mittwoch noch wegen des Besitzes von Haschisch vor Richter Johannes Kimmeskamp.
Die Taten gibt der Hattinger vor Gericht auch unumwunden zu. Als er aber hört, dass die Staatsanwalt es wegen Vorstrafen nicht mehr bei einer Geldstrafe belassen will und drei Monate Haft für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und vier für die Bedrohung – zusammengezogen fünf Monate auf Bewährung – fordert, da fragt er noch vor Urteilsverkündung, ob er Einspruch erheben könne.
Auch 100 Sozialstunden stoßen Beschuldigtem sauer auf
Denn: „Vier Monate wegen Bedrohung? Wo sind wir denn hier?“ „In einem Rechtsstaat“, so die nüchterne Antwort der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. „So was sagt man doch schon mal, wenn man in einer Beziehung streitet. Das ist außerdem Aktion-Reaktion. Es tut mir auch leid. Ich kann mich gerne entschuldigen. Aber das ich dafür überhaupt was bekomme, verstehe ich nicht. Ich habe das doch dann gar nicht gemacht“, so I.
Kimmeskamp stellt klar: „Dann ständen sie auch wegen Totschlags oder Mord vor Gericht.“ Er folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft – auch hinsichtlich der 100 Sozialstunden angesichts derer der Beschuldigte die Hände kopfschüttelnd vors Gesicht schlägt.