Hattingen. 20-Jähriger stand wegen Bedrohung, schwerer räuberischer Erpressung und Hausfriedensbruch vor Gericht .
Die Liste der Straftaten, für die sich der 20-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten muss, ist lang: Bedrohung, Hausfriedensbruch, schwere räuberische Erpressung, besonders schwere räuberische Erpressung. Dabei kommt der 20-jährige Angeklagte gleich aus der Haft zur Verhandlung – denn ähnlich gelagerte Delikte brachten ihm bereits erst eine Bewährungs- und schließlich eine Haftstrafe ein.
Im Sommer diesen Jahres soll ein Freund den 20-Jährigen angerufen haben und behauptete, ein anderer Junge wolle eine gemeinsame Bekannte schlagen. Er habe um Hilfe gebeten. Ergebnis: Der Angeklagte soll den angeblichen Angreifer ans Kinn geschlagen haben, dann mit seiner Freundin geflohen sein. Weil für beide klar war, dass eine heute 17-Jährige ihn an die Polizei verraten hatte, sollen sie das Mädchen später zur Wohnung gelockt haben, wo der Angeklagte sie mit einem Messer bedroht und 100 Euro als Entschuldigung verlangt haben soll.
Bei einer anderen Gelegenheit soll der Angeklagte einen weiteren Jugendlichen mit einem Messer bedroht haben. „Aber ich hatte nur eine Bauchtasche dabei, kein Messer.“ Wochen später soll er auch den Jungen, den er als erstes attackiert hatte, mit einem Messer bedroht haben, ihm 15 Euro und Kopfhörer gestohlen haben. Nur der Hausfriedensbruch hatte nichts mit den anderen Taten zu tun. Der Vorwurf der Körperverletzung stand auch hier im Raum, wurde aber fallen gelassen.
In Anbetracht seiner früheren Vergehen findet die Staatsanwältin klare Worte: „Ich kann keine günstige Prognose stellen. Jetzt ist es soweit: Ich muss einen Antrag auf eine lange Jugendstrafe stellen.“ Sie fordert zwei Jahre und zehn Monate.
Der Anwalt verwies auf die Geschichte des Beschuldigten: Gleich nach seiner Geburt hatten ihn seine leiblichen Eltern weggeben. Er lebte in Heimen, Pflegefamilien, war in Maßnahmen, brach eine Ausbildung ab. Halt fand er in einer Eins-zu-eins-Betreuung in Hattingen, die abrupt endete, weil sein Betreuer erkrankte. Sein bewegtes Leben habe Spuren hinterlassen. Er wird als impulsiv und aggressiv beschrieben, soll sich nicht kontrollieren können, konsumierte Cannabis, Amphetamine. „Hinzu kommt ein fataler Hang, sich in gutem Willen um Dinge zu kümmern, die ihn nichts angehen“, so der Anwalt.
Seine Vergangenheit, die Lebensumstände vor der Inhaftierung, sein Geständnis und die Entschuldigung an die Opfer berücksichtigt das Gericht, verurteilt den 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht wegen Reifeverzögerung und erkennt verminderte Schuldfähigkeit. „Aber“, so Richter Frank Waab, „Ihre Taten sind mindestens die zwei Jahre und zehn Monate wert“.