Hattingen. . Ein Hattinger Rentner kann sich vor Gericht nicht erinnern, Polizisten beleidigt zu haben und sieht sich als Opfer. Die Beamten widersprechen.

So recht will der Architekt im Ruhestand auch vor Gericht nicht einsehen, warum ein Polizeiwagen durch die Fußgängerzone fahren muss. „Ich bin der Ansicht, in der Fußgängerzone kann zu Fuß Streife gegangen werden.“ Vor Gericht verantworten musste er sich wegen Beleidigung und Widerstand gegen Polizeibeamte vor knapp einem Jahr.

Die Beamten sagen: Er hat uns beleidigt, weil wir durch die Fußgängerzone fuhren, hat uns den „Scheibenwischer“ gezeigt. Wir wollten seinen Ausweis sehen, aber weil er das mehrfach verweigerte, wollten wir ihn zur Feststellung der Personalien mit auf die Wache nehmen. Der Angeklagte indes spricht von „willkürlicher Polizeigewalt“.

Angeklagter: Idiot gehöre nicht zum aktiven Wortschatz

Er behauptet, den Polizeiwagen nicht gehört zu haben, als er die Heggerstraße mit einem Frikadellenbrötchen in der Hand hochlief. „Ich habe geträumt, mich meines Lebens erfreut.“ Dass er so etwas wie „Idioten“ gesagt haben soll, schließt er aus, „das gehört nicht zu meinem aktiven Wortschatz“. Er erinnert sich auch an keine beleidigende Geste. Er beharrt er darauf: Die Beamten hätten sich ihrerseits weder ausgewiesen noch ihre Namen genannt.

Die Polizisten hingegen sind sich sicher, dass der Mann sie bei der „Präsenzstreife“ wahrgenommen hat, dem Wagen extra nicht auswich. Vom Treidelbrunnen bis zur Kreuzung Augustastraße blieben sie hinter ihm, zogen dann vorbei. Da soll es zu den Beleidigungen gekommen sein. „Wir können uns nicht öffentlich beleidigen und das dann auf sich beruhen lassen“, erklärt ein Beamter. Jeder Aufforderung habe sich der Mann widersetzt. Handschellen wurden angelegt.

Zeugen sahen nicht, was Beschuldigter vorher tat

„Echt erschüttert“ ist eine Zeugin, die das Ende der Auseinandersetzung aus einer Apotheke heraus beobachtet hatte. „Sie haben ihn sehr grob angefasst.“ Auf Nachfrage hätte ein Beamter erklärt: „Wenn man nicht macht, was wir sagen, muss man mit so etwas rechnen.“ Von Unverhältnismäßigkeit hinsichtlich des Beamtenverhaltens spricht ein anderer Zeuge. Beide haben allerdings nicht gesehen, welches Verhalten seitens des Angeklagten vorausgegangen war.

Mit Zustimmung aller Beteiligten wurde das Verfahren vorläufig eingestellt, der Angeschuldigte muss 500 Euro zahlen – und bat statt um die von Richter Johannes Kimmeskamp vorgesehene Zahlung in fünf um sechs Raten.