Hattingen. . Nach Kampf in der Nordstadt spricht das Amtsgericht Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Zweiter bleibt dem Prozess fern.

Auf einen gleichaltrigen am Boden liegenden Mann S. soll ein Hattinger (25) in der Nach des 13. Juli eingetreten haben, wegen gefährlicher Körperverletzung muste er sich deshalb jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Dort indes bestritt K. alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Zur Anklage gehörte dabei auch, dass er die Tat gegen S. gemeinschaftlich mit einem ebenfalls Angeklagten, aber vor Gericht nicht erschienenen Bekannten begangen habe.

Er sei am Tatabend in der Nordstadt unterwegs gewesen, sagte der Angeklagte, als er plötzlich Schreie gehört habe. Dem Geräusch folgend, habe er wenig später zwei Männer auf dem Boden kämpfend wahrgenommen. Er habe dann versucht, die beiden voneinander zu trennen. Da er Blutspuren auf dem Boden gesehen habe, habe er zudem nachgefragt, ob er einen Krankenwagen rufen solle, das aber habe S., „der was am Auge hatte“, abgelehnt.

Auf einem Auge tagelang nichts mehr gesehen

Der als Zeuge geladene Geschädigte sagte gegenüber Richter Johannes Kimmeskamp, er habe sich im Vorfeld der Tat mit seiner Ex-Freundin in deren Wohnung getroffen. Deren damaliger Lebensgefährte Z. habe dann angerufen und ihn vor die Haustür gebeten, „er wollte mit mir was klären“. Dort sei der stark alkoholisierte Z. auf ihn losgegangen, habe ihn zu Boden gerissen und mit ihm gekämpft. „Er hat die ganze Zeit seinen Finger in mein rechtes Auge gedrückt, ich habe auf dem Auge tagelang nichts mehr gesehen.“

Gesehen haben aber wollte er am Tatnacht einen zweiten Mann, der zunächst eine Sturmhaube trug und auf ihn eintrat. Diesen zweiten Mann hatte er in der Tatnacht bei der Polizei zudem detailliert beschrieben. Vor Gericht nun jedoch sagte S., er habe damals „alles nicht mehr so wahrgenommen“. Auch die ebenfalls als Zeugin geladene Ex-Freundin sagte, sie habe zwar S. und Z. am Boden liegend kämpfen gesehen, nicht aber, dass K. zugetreten habe.

Verteidiger und Staatsanwalt für Freispruch

„Nicht sehr belastbar“ nannte K.s Verteidiger Michael Hiesgen die Aussage von S. – und beantragte für seinen Mandanten ebenso wie die Staatsanwaltschaft Freispruch.

Dem entsprach Richter Kimmeskamp. „Anhaltspunkte dafür, dass es eine Absprache mit Z. gegeben hat, sind nicht erkennbar. Und dass der Angeklagte wenn, dann aus Notwehr zugetreten hat (um S. zu befreien, Anm. d. Red.), ist nicht ausgeschlossen.“