Hattingen. . 25-Jährige stand wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Polizeibeamte vor Gericht. Sie wollte als Opfer gesehen werden.
Das war ein teurer Ausraster für eine 25-Jährige: Sie beschimpfte eine gleichaltrige Polizistin der Kreispolizei als „Polizeihure“ und schlug der Beamtin ins Gesicht. Vor Gericht stellte sich die Angeklagte dann als das Opfer hin.
Es war ein Sonntagmorgen im Dezember 2015, noch keine 6 Uhr, als die 25-jährige Polizistin zusammen mit anderen Kollegen zu einer lautstarken Auseinandersetzung gerufen wurde. Eine Gruppe junger Männer und eine Familie waren aneinander geraten.
„Die haben weiß Gott wie herumgeschrien“, erinnerte sich die Polizistin. Der Radau ging vor allen Dingen von einer jungen Frau aus: der Angeklagten. Die stauchte gerade ihren Verlobten zusammen, der sich mit der Männergruppe angelegt hatte.
Dann gab sie ihrem Verlobten eine Backpfeife
„Wir baten sie, leiser zu sein. Da wären Leute, die schlafen wollten. Dann gab sie ihrem Verlobten eine Backpfeife. Und da sind wir dazwischen gegangen“, schilderte die Polizeibeamtin die turbulenten Zustände. Sie versuchte, die Frau, die wie eine Furie wütete, von dem jungen Mann zu trennen. Deren Hass sprang nun um auf die Beamtin, die sie an den Armen festzuhalten versuchte. Sie beleidigte die Polizistin als „Polizeihure“ und als „dumme Hure“. Dann holte die Angeklagte aus und schlug der Beamtin ins Gesicht. „Ich habe damit kein Stück gerechnet“, sagte diese.
Die Angeklagte wies die Vorwürfe von sich. Nicht sie habe den ersten Schlag ausgeteilt, sondern quasi in Notwehr gehandelt, denn zuvor habe ihr die Polizistin bereits mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Mit einem Lächeln in Richtung des Richtertisches überwand sie sich, einzuräumen: „Ja, ich habe sie beleidigt. Das weiß ich. Und das tut mir auch sehr leid. Aber da kam auch schon ihre Faust.“
Drei weitere Beamtinnen, die beim Einsatz dabei gewesen waren, bestätigten, dass die Angeklagte zugeschlagen hatte. „Sie hat ausgeholt und der Kollegin ins Gesicht geschlagen“, bezeugte eine 28-jährige Polizeibeamtin. Familienangehörige und Freunde der Angeklagten hatten entweder nicht viel gesehen oder verstrickten sich in Widersprüche. Bei der Angeklagten konnte der Arzt keine Verletzungen feststellen, die sich nach einem Faustschlag hätte haben müssen.
Geldstrafe von 1350 Euro für die Angeklagte
So war für das Gericht klar: Die junge Frau hatte sich der Körperverletzung, Beleidigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht. „Ich sehe nicht, weshalb eine Polizeibeamtin erst mit der Faust zuschlagen, dann falsch aussagen und ihren Job riskieren sollte und dann noch Kolleginnen dazu anstiftet, dasselbe zu tun. Sie hatten miese Laune. Und dann eine Polizistin anzugreifen, weil man sich selbst nicht im Griff hat, geht gar nicht“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Das Gericht verurteilte die bisher nicht vorbestrafte 25-Jährige zu einer Geldstrafe von 1350 Euro. Es berücksichtigte dabei, dass die Frau alkoholbedingt vermindert schuldfähig gewesen war.