Hattingen. . Mehrfach hatte der an Wahnvorstellungen leidende Hattinger seinen 78-jährigen Nachbarn attackiert. Vor Gericht bekam er einen Freispruch.
- Opfer soll Faustschlag ins Gesicht bekommen haben
- Täter ist der Justiz bekannt
- Alle besherigen Verfahren wurden wegen Schuldunfähigkeit eingestellt
Er galt als gefährlich. Deshalb drohte dem 46 Jahre alten Hattinger, der mehrmals seinen Nachbarn angegriffen haben soll, die geschlossene Psychiatrie. Doch das Landgericht Essen lehnte diese Maßnahme am Dienstag ab. Die VII. Strafkammer sah in dem Beschuldigten keine Gefahr mehr.
Hässliche Szenen sind es, die sich laut Anklage in dem Mehrfamilienhaus am Rande der Innenstadt abgespielt haben. Drei Fälle listet sie auf, in denen der 46-Jährige seinen 78 Jahre alten Nachbarn körperlich attackiert haben soll. Am 16. Oktober 2014 kam der Rentner morgens um zehn Uhr von einem Arztbesuch zurück. Der Beschuldigte soll sich dem gehbehinderten Mann, der einen Rollator schob, in den Weg gestellt haben. Als der damit nicht einverstanden war, soll er ihn rüde an der Jacke festgehalten haben, so dass der Ältere Atemnot bekam. Damit nicht genug. Er soll ihn auch in den Schwitzkasten genommen und bedroht haben: „Wenn ich dich allein erwische, mache ich dich alle.“ Dann ließ er ihn los. Der Rentner fragte, was das solle. Die Antwort des 46-Jährigen kam prompt: „Du schädigst mich durch deine Beschallung.“
Nur einen Monat später, am 10. November 2014, soll es um 8.45 Uhr zum zweiten Fall gekommen sein. Der Rentner will das Haus verlassen, der Beschuldigte stellt sich ihm in den Weg. Mehr passiert nicht, offenbar, weil ein Postbote vor dem Haus erscheint. Schnell hört der Jüngere auf. Der Rentner lässt das nicht auf sich beruhen und geht zur Polizei. Einige Zeit herrscht Ruhe in dem Haus. Dann kommt es am 2. April 2015 laut Anklage zu einer Körperverletzung.
Der Rentner stellt um 9.22 Uhr seinen Rollator ab, als der Beschuldigte mit seinem Auto angefahren kommt. Er sei ausgestiegen und hätte dem Rentner unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Die Wunde hätte mit sechs Stichen genäht werden müssen, der Rentner sei durch die Attacke auch psychisch belastet worden.
Die Justiz kennt den 46-Jährigen. Seit 1992 gerät er mit der Strafjustiz in Konflikt. Alle Verfahren werden aber wegen Schuldunfähigkeit eingestellt. Auch im aktuellen Fall bescheinigen zwei Psychiater dem 46-Jährigen, der seit Jahren drogensüchtig ist, wahnhafte Störungen. Deshalb sei er schuldunfähig. Allerdings sehen sie in ihren vorläufigen Gutachten eine Wiederholungsgefahr, so dass sie eigentlich die Einweisung in die Psychiatrie empfehlen. In der Hauptverhandlung gibt aber den Ausschlag, dass es seit einem Jahr zu keiner Attacke mehr gekommen sei. Deshalb wird er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und muss nicht in die Psychiatrie.