Hattingen. In der Berufung wurde der Mann, der seine Ehefrau misshandelt haben soll, entlastet. Der Frau wurde eine Persönlichkeitsstörung attestiert.

Das Landgericht Essen hat jetzt ein Urteil des Hattinger Schöffengerichts revidiert. Dort war ein Ehemann im vergangenen Jahr zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem ihm Vergewaltigung und Körperverletzung in der Ehe vorgeworfen wurden. Nun kann er sich über einen Freispruch im Berufungsverfahren freuen.

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Schon bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht an der Bahnhofstraße hatte der damals 54-Jährige die Tat abgestritten. Die Beteiligten präsentierten unterschiedliche Geschichten. Seine Frau, die ihm vorwarf, sie jahrelang misshandelt und zuletzt gewürgt und zum Oralverkehr gezwungen zu haben, sei psychisch krank, gab er an. Sie habe gedroht, ihm eine Falle zu stellen.

Kinder berichten: blaue Flecken, Schürfwunden und Würgemale

Auch die Kinder hatten den Vater damals schwer belastet. Sie berichteten von blauen Flecken, von Schürfwunden und Würgemalen, die sie bei der Mutter beobachtet hatten. Nach der Aussage der Ärzte, die die Frau untersucht hatten, ließ sich das nicht bestätigen. Es konnte aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass Male übersehen wurden. Eine Klinik für Psychotherapie bescheinigte der Ehefrau einen übertrieben theatralischen Ausdruck von Gefühlen, ihr Psychotherapeut hielt sie aber für glaubwürdig.

Bei der Berufungsverhandlung am Landgericht verweigerten nun die Ehefrau und auch die Kinder die Aussage, berichtet Gerichtssprecher Thomas Kliegel. Ein von Verteidiger Peter Steffen gefordertes Glaubwürdigkeitsgutachten lehnte das Schöffengericht damals ab. „Es wurde nun vom Landgericht eingeholt. Der Wahrheitsgehalt der Aussagen der Frau war nicht feststellbar, es liegt eine Persönlichkeitsstörung vor“, fasst Steffen zusammen. Sein Mandant wurde freigesprochen.