Hattingen. . Die Bezirksregierung hat die Eintragung der Zeugnisse der Schiffbarmachung der Ruhr in die Denkmallisten Hattingens und Bochums angeordnet.
- Hattingen und Bochum offiziell mit Eintragung des Ruhrbogens auf Denkmalliste beauftragt
- Bei Plänen zur Umgestaltung des Flussabschnitts muss der Denkmalschutz beachtet werden
- Der Erhalt des Winzer Ruhrbogens ist damit aber noch nicht gesichert
Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Städten Hattingen und Bochum nun offiziell den Auftrag erteilt, den Winzer Ruhrbogen als beispielhaft für die Schiffbarmachung der Ruhr auf die Denkmallisten einzutragen. „Zwar gibt es noch Absprachen zwischen den Fachbereichen“, erklärt Benjamin Hahn, Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg mit Bezug auf die geplante Umgestaltung der Ruhr. Man habe sich aber entschlossen, das Denkmalverfahren nun erst einmal abzuschließen.
Dass die Renaturierung im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie der EU, für die die Bezirksregierung Düsseldorf bereits vor Jahren Pläne vorgelegt hat, damit noch nicht vom Tisch ist, erklärt Hattingens Denkmalpfleger Jürgen Uphues. „Das Denkmalschutzgesetz NRW unterscheidet zwischen Denkmalschutz und Denkmalpflege. Ersterer stellt den Denkmalwert fest. Das ist das, was jetzt passiert. Die Denkmalpflege betrifft den Umgang mit dem Denkmal nach der Eintragung.“
Denkmal kann verändert werden
Heißt: Der Eigentümer – im Fall der Ruhr das Land NRW – kann beantragen, ein Denkmal zu verändern. Das wäre auch bei der geplanten Beseitigung eines Teils der Buhnen der Fall. Die Fachbehörde in Münster muss das Denkmal auf dieser Grundlage neu bewerten. In Hattingen führt Uphues das Beispiel Stahlwerk im Hüttenpark an, das unter Denkmalschutz stand, aber 2005 gesprengt wurde, weil erhebliche Gründe für den Abriss sprachen.
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„Der Ruhrbogen ist damit auch nach der Eintragung nicht völlig ungefährdet“, betont der Denkmalpfleger. Allerdings ist die Bezirksregierung Düsseldorf nun verpflichtet, den Denkmalwert bei ihrer Planung zu berücksichtigen. Vorher musste sie das nicht.
Drei Szenarien denkbar
Denkbar wären nun drei Szenarien. Erstens, und unwahrscheinlich: Die Umgestaltung wird komplett abgesagt und alles bleibt, wie es ist. Zweitens: Der Ruhrbogen wird wie geplant umgebaut, die Buhnen abgerissen und der Denkmalwert wäre hinfällig. Oder drittens, und das ist wohl am wahrscheinlichsten: Es muss ein Kompromiss zwischen Denkmalschutz und Umbau gefunden werden. Denkbar wäre, dass die Buhnen hinterfahren werden, überlegt Uphues.
Entscheidend wird das Planfeststellungsverfahren zur Umgestaltung. Den entsprechenden Antrag will die Bezirksregierung Düsseldorf voraussichtlich im März stellen. Dann können Beteiligte auch Einspruch gegen die Pläne einlegen. Entschieden wird in Arnsberg.