Hattingen. . Die Eintragung des Ruhrbogens als Denkmal verzögert sich. Der Hattinger Initiativkreis macht Druck, dass die Buhnen erhalten bleiben.

  • Die Eintragung des Ruhrbogens in Hattingen als Denkmal verzögert sich weiter
  • Noch sind Absprachen der Bezirksregierungen nötig, weil auch ein Umbau der Ruhr geplant ist
  • Vor dem Planfeststellungsverfahren will die Bürgerinitiative erneut Einspruch einlegen

Die Eintragung des Ruhrbogens als Denkmal zieht sich weiter hin. Zwar ist formell alles geklärt, doch noch gäbe es letzte Abstimmungen der Bezirksregierungen, heißt es aus Arnsberg. Nun will auch der Initiativkreis zum Erhalt des Ruhrbogens wieder Druck machen.

Die Bezirksregierung in Arnsberg muss der Stadt den Auftrag zur Eintragung des Denkmals erteilen. Düsseldorf dagegen plant seit Jahren einen umfassenden Umbau des Ruhrbogens, um die Wasserrahmenrichtlinie der EU umzusetzen (wir berichteten). Der könnte zumindest in Teilen im Konflikt zur Unterschutzstellung stehen, da vorgesehen ist, Teile der Buhnen zu entfernen, die exemplarisch für die Schiffbarmachung der Ruhr sind und damit ein entscheidender Aspekt für die Denkmalwürdigkeit.

Die Bürgerinitiative möchte die charakteristischen Buhnen an der Ruhr erhalten.
Die Bürgerinitiative möchte die charakteristischen Buhnen an der Ruhr erhalten. © Fabian Strauch

„Wir planen eine Petition an den Landtag, noch vor dem Planfeststellungsverfahren zum Umbau“, sagt Initiativkreis-Sprecher Gerd Walther. Das Planfeststellungsverfahren könnte nach derzeitigem Stand nach Ostern starten. Der Initiativkreis will verhindern, dass „das Denkmal Ruhrbogen zerstört wird“. Dass der Abschnitt des Flusses in die Denkmalliste eingetragen wird, sei „zu 99 Prozent sicher“, bestätigen auch die Arnsberger.

Entsprechend plant der Initiativkreis bereits, eine Hinweistafel am Leinpfad zu installieren und kündigt an, einen entsprechenden Antrag an die Stadt zu stellen. Diskutiert wird auch, ob gegen den Umbau wenn nötig Klage eingereicht wird. Denn auch wenn der Ruhrbogen als Denkmal eingetragen wird, kann es, wenn gewichtige Gründe für einen Umbau sprechen, noch zur Umgestaltung kommen. Dann müsste das Denkmal neu bewertet werden.