Hattingen. . Anträge zum Planfeststellungsverfahren sollen im Oktober eingereicht werden. Ende des Jahres könnte der Flussabschnitt als Denkmal eingetragen sein

  • Bezirksregierung Düsseldorf will Anträge im Oktober einreichen
  • Eintragung in die Denkmalliste wird ebenfalls vorangetrieben
  • Zwischen Renaturierung und Denkmalschutz muss dann abgewogen werden

Noch in diesem Jahr könnte der Ruhrbogen zu Hattingens längstem Denkmal werden – zumindest vorübergehend, denn dann steht das Planfeststellungsverfahren zum geplanten Umbau an. Die Anträge dafür werden derzeit vorbereitet. Schon die bisherige Planung kostet hunderttausende Euro.

Gleich zwei Bezirksregierungen befassen sich seit Jahren mit dem Hattinger Ruhrbogen. In Düsseldorf wurden schon seit 2010 Pläne zum Umbau des siebeneinhalb Kilometer langen Abschnitts gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der EU geschmiedet. Ursprünglich sollten die Buhnen dafür ganz verschwinden. Bis es massiven Protest aus Hattingen gab, unter anderem vom Initiativkreis für den Erhalt des Ruhrbogens.

Mehrfach wurde die Planung überarbeitet. Jetzt werde „eine minimale Beseitigung der Buhnen angestrebt“, zitiert Gerd Walther, Sprecher des Initiativkreises, aus dem letzten Schreiben der Düsseldorfer aus dem März dieses Jahres. Auf etwa 400 000 Euro belaufen sich die Planungskosten bisher, gibt Christian Brämswig, Sprecher der Bezirksregierung, Auskunft.

Denkmalverfahren ist komplex

Die Düsseldorfer wollen im Oktober die Planunterlagen für das Verfahren in Arnsberg einreichen. Denn die Bezirksregierung dort entscheidet sowohl über die Unterschutzstellung des Ruhrbogens, wie auch im Planfeststellungsverfahren. Sicher ist, so der Sprecher der Arnsberger Benjamin Hahn, dass das Denkmalverfahren abgeschlossen wird, auch, wenn die Eintragung durch die Umbaupläne eventuell geändert werden müsste.

Vorteil: Der Denkmalschutz muss dann bei allen Vorhaben bedacht werden. „Es wird abgewogen. Wenn es für die Renaturierung stärkere Argumente gibt, gewinnt sie über den Denkmalschutz“, erklärt Hahn. Dann könne überlegt werden, den Ruhrbogen soweit zurückzubauen, dass man zwar die Schiffbarmachung der Ruhr noch nachvollziehen kann, deren Einrichtungen, wie die Buhnen, aber die Renaturierung nicht stören.

Entsprechend werde der Abschnitt nur vorläufig unter Denkmalschutz gestellt. „Es ist ein sehr komplexes Verfahren“, erläutert Hahn. Noch müsste eine Vielzahl an Unterlagen gesichtet werden. Unter anderem wurden bereits die Eigentümer von Flurstücken an dem Flussabschnitt gehört – allein 83 waren das auf Hattinger Seite, dazu kommen die auf Bochumer Seite.

Die Bezirksregierung Düsseldorf will die Hattinger im Rahmen der Ausstellung „Lebendige Gewässer“ am 13. September in der Stadtbibliothek im Reschop Carré detailliert über den Umbau informieren. Sie lädt zu einem Vortrag von 17 bis 19 Uhr ein. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht nötig.