Gladbeck/Essen. . Die Städtische Gesellschaft aus Essen erhielt 2012 als günstigste Anbieterin den Zuschlag für die Arbeiten in Gladbeck. Die Bezirksregierung sieht darin aber einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung. Als stadteigener Betrieb muss RGE nämlich eigentlich vorrangig „zum Gemeinwohl“ eingesetzt werden.

Seit November 2012 werden die städtischen Gebäude in Gladbeck vom Essener Reinigungsunternehmen RGE geputzt. Jetzt stellt sich heraus: Ob die RGE diese Arbeiten in Gladbeck ausführen darf, ist fraglich.

Denn als städtische Gesellschaft muss die RGE ihre wirtschaftliche Betätigung laut Gemeindeordnung vorrangig zum Gemeinwohl der eigenen Stadt einsetzen. Arbeit in anderen Städten zählt wohl eher nicht dazu. Das hat auch die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Essen bereits 2013 mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass sie mit der Auftragnahme für Gladbeck gegen § 107 GO verstoße. Gefolgt ist daraus bisher nichts: Die RGE putzt weiter in Gladbeck. Und die Stadt Gladbeck, der laut eigener Aussage die rechtlich fragliche Situation nicht bekannt ist, beruft sich auf den gültigen Vertrag mit einer Laufzeit bis 2016.

2012 hatte die Stadt, die 90 Prozent ihrer Gebäude „fremdputzen“ lässt, den Auftrag für die städtische Reinigung europaweit neu ausgeschrieben. Unter rund 25 Anbietern beeindruckte die RGE als günstigster Anbieter. Die Essener boten an, die Gladbecker Schulen und sonstige städtische Einrichtungen für jährlich 1 Million Euro sauber zu halten, und für zusätzlich 200 000 Euro besondere Grundreinigungen zu erledigen. Zum Vergleich: Die Vorgängerfirma, die allerdings in engeren Intervallen reinigte, nahm dafür 1,8 Millionen Euro. „Wir sparen 600 000 Euro“, nennt Michael Chlapek, Leiter des Bürgermeisterbüros, einen großen Vorteil für Gladbeck

„Der Reinigungsmarkt ist extrem hart umkämpft“

Weniger zufrieden mit der Auftragsvergabe an eine städtische Gesellschaft war jedoch ein Mitbieter. Er beschwerte sich bei der Landesinnung der Gebäudereiniger, die wiederum bei der Bezirksregierung in Düsseldorf Beschwerde einlegte. Geschäftsführer Bernhard Nordhausen: „Der Reinigungsmarkt ist extrem hart umkämpft. Wenn eine städtische Gesellschaft, die oft günstiger kalkulieren kann, am Markt mitmischt, müssen wir im Interesse unserer Mitglieder aktiv werden.“

„Noch auf der rechtmäßigen Seite“

Für den Essener Kämmerer Lars Martin Klieve ist der vorliegende Fall ein Grenzfall. Man könne natürlich problematisieren, wenn Stadttöchter ihr sichereres Basis-Geschäft in Essen machen und „draußen“ dann mit günstigen Preisen versuchen, private Konkurrenten auszustechen. Daher sei es richtig, wenn die Bezirksregierung diese Art von stadtübergreifenden Geschäften kritisch im Auge behält. Er glaubt jedoch, „dass die RGE noch auf der rechtmäßigen Seite ist“. Die Geschäftsführung der RGE hat sich auf Anfragen bisher nicht geäußert.

Für die Stadt Gladbeck ist der Fall klar: „Wir haben einen gültigen Vertrag“, so Chlapek. Sollte der vorzeitig von der RGE gekündigt werden, und die Stadt einen anderen, womöglich teureren Anbieter suchen müssen, „würden wir Schadenersatz verlangen“.