Gladbeck. Zwei Jahre ohne Führerschein. Dieses Urteil fällte das Bottroper Amtsgericht über einen Gladbecker Autofahrer. Der Vorwurf - gefährliche Körperverletzung. Damit war der Gladbecker nicht einverstanden und ging in Berufung. Ohne Erfolg. Das Landgericht hielt auch nicht viel von seinem Fahrverhalten.
„Eine extrem gefährliche Aktion, die auch tödlich hätte enden können“, nannte der Essener Berufungsrichter Nils Feldhaus das Verhalten eines Gladbecker Autofahrers vom 20. Juli vergangenen Jahres auf der Freiherr-vom-Stein-Straße in Bottrop.
Der 25-jährige Daimlerfahrer glaubte an jenem Abend, einen Motorradfahrer mit einer Vollbremsung maßregeln zu müssen. Der Kradfahrer konnte nicht rechtzeitig reagieren, streifte das Auto und erlitt eine Mittelfußprellung. Zwei Jahre Führerscheinentzug und 3600 Euro Geldstrafe, unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung und vorsätzlicher Körperverletzung, so urteilte das Bottroper Amtsgericht am 15. Mai für den Autofahrer.
Der 25-Jährige versuchte den Richter milde zu stimmen
Der Gladbecker legte Berufung ein, mit dem Ziel, seinen Führerschein schon nach einem Jahr zurück zu bekommen. Das ging komplett daneben. Die Essener Richter bestätigten jetzt das Bottroper Urteil. 40 Minuten bis zu einer Stunde sei er unterwegs, wenn er mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu seinem Arbeitsplatz nach Herne fahren müsse, versuchte der 25-jährige die Richter milde zu stimmen.
Abgesehen davon, dass ihn ein Freund zurzeit mit dem Wagen nach Herne fährt und dort auch wieder abholt, erreichte der Angeklagte mit seiner Einlassung eher das Gegenteil. „Ich habe nicht das geringste Verständnis dafür“, wetterte Staatsanwältin Anette Milk, „eine Stunde Fahrtweg ist absolut zumutbar.“
"Jetzt habe ich erst gemerkt, wie wichtig der Führerschein ist"
Hinzu kommt, dass der Gladbecker eine Vorgeschichte hat, die wenig Vertrauen in sein Fahrverhalten zulässt. Allein neun Eintragungen ins Flensburger Register bringt er mit. Die meisten, weil er zu schnell unterwegs war. „Jetzt habe ich erst gemerkt, wie wichtig der Führerschein ist“, meinte der 25-Jährige. Richter Feldhaus erinnert ihn daran, dass er das eigentlich schon früher hätte feststellen können, als er nämlich schon einmal für zwei Jahre die Fahrerlaubnis verloren hatte. Seit 2010 darf er wieder ans Steuer, und in dieser Zeit sammelte er auch fleißig Eintragungen ins Register.