Gladbeck. . Grün sind sie sich nicht. Schon einmal trafen sich die Gladbecker Nachbarn Georg. B. und Maria S. vorm Schiedsmann. Ohne Erfolg. Laut B. soll seine Nachbarin ihn nun mit Wischwasser attackiert haben. Zuviel für B., dessen Anwalt Burkhard Benecken vorm Amtsgericht Schmerzensgeld einklagen will.
Die Klage beim Gladbecker Amtsgericht - sie könnte der Höhepunkt eines seit drei Jahren schwelenden Nachbarschaftsstreits sein. Die Streithähne wohnen jeweils in einer Gladbecker Eigentumswohnung in einem gemeinsamen Komplex, unten Maria S., über ihr im Dachgeschoss Georg B.
Der Auslöser: Maria S. zeigt Georg B. bei der Polizei an. Angeblich habe ihr der Nachbar mit einem Hochdruckreiniger ins Gesicht gespritzt. Georg B. aber habe nur seine Blumenkästen gereinigt und dafür sogar eine Styroporplatte als Schutz unter die Kästen gelegt, so sein Anwalt Burkhard Benecken. Die Anzeige wurde jedoch nicht weiter verfolgt, die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht mit den Nachbarschaftstreitereien beschäftigen.
Doch der Kleinkrieg im Treppenflur ging danach weiter: Es folgt - eine Wischwasserattacke. Wie Benecken berichtet, sei Georg B. im Treppenhaus von seiner Nachbarin mit Putzwasser attackiert worden, so dass B. halbseitig nass wurde. Putzwasser - das war zuviel für Georg B.. Sein Anwalt reicht Unterlassungsklage ein, und es gibt einen Termin beim Schiedsrichter - beides bleibt erfolglos. Die Fronten sind verhärtet.
Video zeige, dass „Wasser ins Gesicht geschleudert wird“
Kontrahentin Maria S. schildert laut Benecken nämlich eine andere Geschichte. So sei Georg B. plötzlich im Hausflur aufgetaucht. Vor Schreck habe sie den Eimer mit Putzwasser umgekippt, aber bestimmt nicht ihrem Nachbarn ins Gesicht geschüttet. Wovon Maria S. bis dahin allerdings nichts wusste: Georg B. hat den Vorfall mit seinem Handy festgehalten.
Das Video zeige „eindeutig, dass Wasser ins Gesicht geschleudert wird“, so Benecken. Diese Aufnahme soll nun, „komme es hart auf hart“, vor Gericht präsentiert werden. Denn spätestens am kommenden Dienstag wird Burkhard Benecken eine Klage beim Gladbecker Amtsgericht einreichen. Die Forderungen: Unterlassung und ein „symbolisches Schmerzensgeld“ in Höhe von 750 Euro, welches B. an ein Tierheim spenden möchte. Anwalt und Mandant seien aber um eine Einigung bemüht und hoffen, dass bald wieder Friede ins Treppenhaus einzieht.