Gladbeck. Das Bruchholz, das nach dem Pfingstunwetter “Ela“ in den städtischen Anlagen liegt, ist nicht für die kostenlose Nutzung freigegeben worden. Wer sich illegal an dem Holz aus den Sturmschäden bereichert, begeht Diebstahl und muss mit einer Anzeige rechnen.
Die Schnittstelle an dem durch das Sturmtief „Ela“ umgeknickten Baum im Wäldchen an der Vehrenbergstraße ist noch hell, vermutlich erst wenige Stunden alt. Ein großer Teil des Stammes ist verschwunden. Die Spur der zurückgebliebenen Sägespäne lässt noch erahnen, dass es mehrere Stamm-Meter gewesen sein müssen, die skrupellose ‘Baummarder’ hier mit einer Motorsäge zerlegt und abtransportiert haben. „Ein klarer Fall von Holzdiebstahl, da wir das städtisches Bruchholz nicht allgemein für die privaten Verwertung freigegeben haben“, sagt Bernhard Schregel. Für den Abteilungsleiter der Grünflächenunterhaltung des ZBG ist der Vorfall kein Kavaliersdelikt. „Wir stellen bei jedem Fall Strafanzeige.“
Der Diebstahl am Rosenhügel ist kein Einzelfall. An einigen Stellen im Stadtgebiet haben sich Holzmarder bereits bedient, teils mit schnellem Halt des Privat-Pkw in der Dämmerung, um aus den von ZBG-Trupps errichteten Holzstapeln am Wegesrand bequem passende Stücke für den Kaminofen zu stehlen.
Zeugen sollen sich Kennzeichen notieren
Baumspende erbeten für Gladbecks „grüne Lunge“
Möglichst zahlreich und zügig sollen die Baumschäden im Stadtgebiet durch Neupflanzungen ab kommenden Herbst kompensiert werden, damit Gladbecks wichtige „grüne Lunge“ intakt bleibt.
Geldspenden sind herzlich über das Konto der Stadt willkommen: Stichwort „WAZ Aktion Baumspende“, Konto Nr. 34, Sparkasse Gla., BLZ 424 500 40
„Wir bitten jeden Zeugen, der Holzabtransport mit privaten Pkw beobachtet, zur Sicherheit das Kennzeichen zu notieren und dem ZBG zu melden, damit wir abgleichen können, ob eine Erlaubnis vorlag“, so Bernhard Schregel.
Denn das nutzbare Bruchholz soll durchaus auch an Privatpersonen veräußert werden. „Interessierte Holzkunden mit Motorsägenschein können sich an die Grünflächenunterhaltung wenden, sie erhalten dann einen Erlaubnisschein und bekommen genau mitgeteilt, wo welcher für sie markierte Baum bearbeitet werden kann.“ Für den Raummeter Buchenstammholz berechnet der ZBG zum Beispiel recht günstige 32 Euro.
Jetzt ist schweres Gerät im Einsatz
Nachdem der ZBG dafür gesorgt hat, dass die Baumschäden und Gefahren an Straßen, Kindergärten und Schulen im Stadtgebiet beseitigt sind, werden jetzt die Wälder und größeren Grüngürtel mit schwererem Gerät angegangen. Ein beauftragtes Forstunternehmen war bereits mit einem Bagger samt Baumkneifer im Grünstreifen am Kleingartenverein Nattbach tätig. Mit dem Spezialgerät können, je nach Holzart, Stämme mit einem Durchmesser von 30-50 Zentimetern ,abgeknipst’ werden.
Noch schwereres Gerät soll samt Sägevorrichtung den mächtigen umgeknickten Bäumen im Wittringer Wald zu Leibe rücken. „Ob die Regenfälle und der so stark aufgeweichte Waldboden diese Arbeiten kurz verzögern, müssen wir sehen“, sagt Schregel. Das Betretungsverbot der Waldgebiete wurde bis zum 1. September verlängert. Neben gefährlichem Astbruch in den Kronen birgt der aufgeweichte Boden die Gefahr, das schrägstehende Bäume nun den letzten Halt verlieren.