Gladbeck. . Der ZBG hofft, dass der Wittringer Wald bereits vor dem 1. September für die Besucher wieder freigegeben werden kann. Unterstützung erhält der Zentrale Betriebshof Gladbeck ab 9. Juli von einer Privatfirma, die mit schwerem Gerät anrückt. Betretungsverbote sind weiter auf jeden Fall ernst zu nehmen.
Auf den Straßen, Wegen und Plätzen ist weitgehend der Normalzustand eingekehrt. Dort erinnert nicht mehr viel an den Pfingststurm Ela. Alle Straßenbäume sind wieder verkehrssicher, die Friedhöfe, die Vogelinsel und die meisten Spielplätze konnte der ZBG freiräumen und freigeben.
Jetzt geht es mit Hochdruck an den Wittringer Wald. Wie auch die meisten Wälder in den vom Sturm betroffenen Städten gilt auch hier das verlängerte Verbot des Regionalforstamtes Ruhrgebiet, die Wälder zu betreten. Diese ordnungsbehördliche Verordnung sieht ein Betretungsverbot der Wälder zunächst bis zum 1. September vor.
Da von den unwettergeschädigten Bäumen weiter eine unkalkulierbare Gefahr ausgeht, ist zurzeit noch nicht absehbar, wann die Waldflächen in Gladbeck wieder freigegeben werden können. Die Bäume können in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt sein, weiter haben sich in den Baumkronen an- bzw. abgebrochene Äste verkeilt, die ebenfalls jederzeit herabstürzen können.
Ab 9. Juli wird ein Unternehmer mit schwerem Gerät dem ZBG bei der Beseitigung der Sturmschäden in Wittringen zur Seite stehen. Der ZBG hofft, dass die Arbeiten zügig durchgeführt werden und der Wittringer Wald bereits vor dem 1. September für die Besucher freigegeben werden kann. Der ZBG appelliert noch einmal an Jogger, Spaziergänger und Radfahrer, das Betretungsverbot auf jeden Fall ernst zu nehmen. Sie begeben sich ansonsten in Lebensgefahr.