Gladbeck. . Schlechte Nachricht für Hartz-IV-Empfänger in Gladbeck: Seit Dezember bekommen Leistungsbezieher bei einem Wohnungswechsel weniger Zuschuss für ihre Kaltmiete. Die Soziale Liste kritisiert diese Kürzung. Nach einer Neuberechnung sind die Betriebskostenzuschüsse jedoch gestiegen.
Diese eher unfrohe Botschaft erhielten Hartz IV-Empfänger einige Wochen vor Weihnachten: Bei einem Wohnungswechsel haben Leistungsbezieher seit Dezember einen etwas geringeren Anspruch als bisher auf die Erstattung der Mietkosten.
Konkret bedeutet dies, dass ein Alleinstehender Kosten für eine 50 qm große Wohnung mit 240 Euro Kaltmiete erstattet bekommt, bis Dezember waren es noch 255 Euro. Für eine vierköpfige Familie beträgt der Zuschuss künftig 430 statt 484,50 Euro. Diese Kürzung nimmt die Soziale Liste zum Anlass für Kritik und beklagt in einem Antrag an den Sozialausschuss, dass sich die soziale Lage von SGB-II-Empfängern wegen der „steigenden Mieten spürbar verschlechtert“. Denn die leichte Erhöhung der Hartz IV-Sätze um 9 Euro zum Jahresbeginn fange diese Reduzierung der Zuschüsse nicht auf.
Gefahr der Ghettobildung
Außerdem werde der geringere Mietansatz in der Praxis dazu führen, „dass Hartz-IV-Empfänger in ältere und schlechtere Wohnungen in schlechteren Wohnlagen abgedrängt werden. Hierdurch wird die Gefahr der Ghettobildung weiter steigen“, argumentiert Fraktionsvorsitzender Gerd Dorka. Er bezweifelt zudem die rechtliche Zulässigkeit.
Die aber ist eindeutig gegeben, erfuhr die WAZ auf Nachfrage beim Jobcenter in Recklinghausen. Die Reduzierung der Mietansprüche in Gladbeck resultiert aus einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2009 und der Forderung nach einem schlüssigen Konzept für regional unterschiedliche Mietkosten.
Neuberechnung für Betriebskostenzuschüsse
„Bis 2012 wurden die Mietpreisansprüche in jeder Stadt durch Marktbeobachtung festgelegt“, so Jobcenter-Sprecher Florian Adamek. Diese eher ungenaue Einschätzung wurde nun mit Hilfe eines Instituts präzisiert, das anhand der Mietpreise von 2011 und 2012 den Mietmarkt einer jeden Stadt im Kreis genauer einschätzt. Ergebnis: In Gladbeck wurde der Ansatz gesenkt, in Haltern beispielsweise erhöht. Adamek: „Wir haben nun eine klare Grundlage für unser Handeln und wir setzen ein Bundesgesetz um.“
In die Neuberechnung der Kostenerstattung fürs Wohnen, die über die Kreisumlage die Kommune trägt, sind übrigens auch neue Berechnungen für die Betriebskostenzuschüsse eingeflossen. Diese sind im Gegensatz zu den Mietkostenzuschüssen gestiegen: Für Alleinstehende von 76 auf 96 Euro, für einen 4-Personen-Haushalt von 144,40 auf 181 Euro.