Gladbeck.

Wohnung genehmigt - die entsprechende Erstattung der Mietkosten allerdings nicht. So erging es Helga Bartschat (49), die innerhalb weniger Tage zwei widersprüchliche Nachrichten vom Jobcenter erhielt.

Auch Johannes Gay von der Hartz-IV-Initiative schaltete sich in diesen ungewöhlichen Fall ein; er hatte Helga Bartschat auch bereits bei der Erstellung ihres Erstantrages auf Hartz-IV-Leistungen beraten, nachdem die 49-Jährige aus Regensburg nach Gladbeck gezogen war, um wieder näher bei ihrer inzwischen erwachsenen Tochter und ihrem Enkelkind zu leben.

Gegensätzliche Signale

Mit Schreiben vom 9. Juli teilte das Jobcenter Helga Bartschat mit, dass es für den Einzug der 49-Jährigen in eine 54 qm große Mietwohnung an der Goethestraße in Stadtmitte grünes Licht gebe und dass die „Zusicherung zur Berücksichtigung der angemessenen Aufwendungen für die neue Unterkunft“ gegeben werde - Grundmiete: 255 Euro; Betriebskostenvorauszahlung: 76 Euro; Heizkostenvorauszahlung: 65 Euro. So weit also alles unter Dach und Fach.

Doch dann die Wende: Wenige Tage später wieder ein Schreiben vom Jobcenter, diesmal mit der Botschaft, dass die „anerkannten Mietkosten“ exakt 0,00 Euro betragen. Ein Schock für Helga Bartschat, die daraufhin die Hilfe von Johannes Gay suchte, der mehrfach Kontakt zu den entsprechenden Ansprechpartern im Jobcenter knüpfte und am Dienstag zu diesem Fall auch das Rechtsamt der Stadtverwaltung ansprach.

Völlig unverständlich stellte sich das Verhalten des Jobcenters aus Sicht von Helga Bartschat auch in einem weiteren Punkt dar. Eine 300-Euro-Summe für die „Erstausstattung“ der Wohnung wurde genehmigt, was ja nur Sinn macht, wenn es auch eine Wohnung gibt, in die eingezogen werden kann.

Johannes Gay: „Soll sich Frau Bartschat Einrichtungsgegenstände anschaffen und dann unter einer Brücke schlafen?“

Nachfragen auch in Regensburg

Nach vielen Kontaktaufnahmen, Gesprächen und weiteren Nachfragen - auch in Regensburg - standen die Zeichen in diesem Fall am Dienstagnachmittag ein wenig auf Happy End: Gegenüber dem städtischen Rechtsamt signalisierte das Jobcenter, dass die Mietkostenerstattung für Helga Bartschat wohl doch noch genehmigungsfähig sei, wenn entsprechende Unterlagen und Bescheide aus Regensburg vorliegen, um mögliche Doppel-Leistungen auszuschließen. Das bestätigte auch die Pressestelle des Jobcenters.