Essen/Gladbeck. . Nach einem Urteil des Landgerichts Essen könnte die Familie des beim Stadtfest Gladbeck Total durch einen Schlag schwerstverletzten Kevin Schwandt auf insgesamt 250.000 Euro Schmerzensgeld hoffen. Der 22-Jährige liegt seit dem Vorfall im Wachkoma. Fraglich ist, ob der verurteilte Täter das Geld je wird bezahlen können.

220.000 Euro Schmerzensgeld zusätzlich hat das Landgericht Essen am Dienstag Kevin Schwandt (22) zugesprochen, der seit einer Attacke, am Rande des Stadtfests 2011, im Wachkoma liegt. Wie mehrfach berichtet war er nach dem Faustschlag eines 19-Jährigen Gladbeckers gestürzt und hatte dabei so schwere Hirnverletzungen erlitten, dass er wohl nie wieder gesund werden wird. Für diese Tat war der Schläger in einem Strafprozess zu einem Jahr Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Das milde Urteil war von der Familie und von vielen Gladbeckern mit Unverständnis aufgenommen worden. Eine Berufung scheiterte an Formalien.

Für die Familie des Opfers, die sich wohl einen noch höheren Betrag gewünscht hat, dürfte auch die jetzt erreichte Summe vor allem „symbolische Bedeutung“ haben - so schätzt es ein Sprecher des Landgerichts ein. Kevin, der zurzeit in einem Therapiezentrum für Wachkomapatienten in Unna behandelt wird, kann nicht laufen, nicht sprechen, vermutlich sieht er auch nichts.

Sachverständigengutachten eines Neurochirurgen

Der Betrag gilt dem Gericht als „angemessen“ für die Folgen nach dem fatalen Schlag am Rande des Stadtfests. Die Höhe der Summe richtet sich unter anderem danach, wie schwerwiegend die Verletzungen des Klägers sind. Das Verfahren habe sich auch deshalb so lange hingezogen, weil der Richter vor seinem Urteilsspruch noch ein Sachverständigengutachten eines Neurochirurgen abwartete. In einen vorherigen Verfahren das Landgericht den Täter bereits zur Zahlung von 30.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Insgesamt könnte der Wachkoma-Patient also auf eine viertel Million Euro hoffen.

Vermutlich wird der Täter, das jüngste Kind einer türkisch-stämmigen Familie, das Schmerzensgeld nie bezahlen können. Er war zum Zeitpunkt der Tat ohne Schulabschluss und ohne Arbeit, die Jugendgerichtshilfe hatte für ihn jedoch eine gute Sozialprognose erstellt.

Die Familie Schwandt hat daran ihre Zweifel und sieht sich auch im Zivilverfahren durch das Verhalten des Täters bestätigt. So erschien er weder zu den vereinbarten Vorgesprächen, noch war er im Zivilprozess am Dienstagmorgen anwesend. Gegen das Urteil des Gerichts kann der Beklagte Einspruch einlegen.