Gladbeck. Schwer bewaffnete Einsatzkräfte durchsuchen am Donnerstag in mehreren Städten 25 Objekte, auch in Gladbeck. Im Fokus: gewaltbereite Fußballfans.

Zeitgleich rückten am Donnerstagmorgen zahlreiche schwer bewaffnete Einsatzkräfte der Polizei in mehreren nordrhein-westfälischen Städten – auch in Gladbeck – zu einer Großrazzia aus. Im Fokus der Ermittlungen: gewaltbereite und gewaltsuchende Fußballfans. Seit dem Morgen durchsuchen die Ermittler 25 Objekte, vor allem in Gelsenkirchen, Essen, Dortmund, in Gladbeck und Bottrop sowie in Schwelm, Bergheim und Beelen. Hintergrund ist der Überfall Dortmunder und Essener Hooligans auf die organisierte Fangemeinde des FC Schalke vor rund zwei Wochen.

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Mit der Razzia, die um 6 Uhr begann, vollstrecke die Polizei die von der zuständigen Staatsanwaltschaft Essen beantragten Durchsuchungsbeschlüsse, heißt es. Dem Einsatz seien intensive Ermittlungsarbeiten vorausgegangen, die weiter andauern. Zu weiteren Details will sich die federführende Gelsenkirchener Polizei zunächst noch nicht äußern.

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Rückblick: Ende Februar hatten sich Fans in Gladbeck vor dem Vereinsheim der Ultras an der Daimlerstraße getroffen, um von dort mit Bussen zum Auswärtsspiel nach Berlin zu fahren. Gegen 6.20 Uhr wurden sie von mindestens 100 Personen, mutmaßlich aus dem Umfeld der Fanszenen von Borussia Dortmund und Rot-Weiss Essen, angegriffen. Dabei wurden mehrere Personen verletzt. Bei der Massenschlägerei seien unter anderem Baseballschläger und weitere Schlagwerkzeuge genutzt worden. Schwer verletzt wurde auch ein Busfahrer.

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Mit Blick auf das Revierderby zwischen Schalke und Dortmund am Samstagabend in der Veltins Arena hatten die Gelsenkirchener und die Dortmunder Polizeibehörden bereits vor einigen Tagen erklärt, dass sie sich intensiv auf die Begegnung vorbereiteten. „Es findet ein intensiver polizeilicher Informationsaustausch statt, um Sicherheitsrisiken frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen initiieren zu können“, hieß es in einem Schreiben des NRW-Innenministeriums. Zu den konkret genannten Maßnahmen, die geprüft würden, gehören unter anderem Gefährderansprachen, Bereichsbetretungsverbote und Meldeauflagen gegen „Störer beider Vereine“.

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