Gladbeck. Im Kreis könnte bald eine einheitliche Katzenschutzverordnung gelten. Gladbeck hat sie schon. Warum Tierschützer dennoch Handlungsbedarf sehen.

Tierschützer im Kreis Recklinghausen machen sich schon lange stark für eine einheitliche Katzenschutzverordnung mit Gültigkeit für alle zehn Städte im Kreis. Dabei geht es um eine Kastrationspflicht für alle Freigänger unter den Samtpfoten – und das in Verbindung mit einer Kennzeichnungs- (Chip) und Registrierungspflicht für die Tiere. Unkastrierte Hauskatzen mit Freigang haben nämlich immer auch Einfluss auf die Population wildlebender Katzen.

Jetzt erhalten die Tierschützer Unterstützung vom Kreis Recklinghausen. Wenn die Politik mitspielt, wird die Kreisverwaltung eine flächendeckende und einheitliche Katzenschutzverordnung für den Kreis Recklinghausen zum Schutz der freilebenden Katzen erlassen. Mit einer entsprechenden Verwaltungsvorlage wird sich der Umweltausschuss des Kreistages schon am 16. Februar beschäftigen. In Kraft treten könnte die Katzenschutzverordnung dann schon im Sommer – am 1. Juli. Helfer versprechen sich dadurch auch mehr Rechtssicherheit.

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In sechs Städten im Kreis gibt es die Kastrationspflicht bereits

In Gladbeck gilt die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Katzen, die von ihren Haltern auch ins Freie gelassen werden, bereits seit 2017. Und die Stadt ist damit nicht allein im Kreis Recklinghausen. Fünf weitere Kommunen, so Kreissprecherin Lena Heimers auf Anfrage, haben ebenfalls bereits eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Tierschützer in Gladbeck begrüßen das ausdrücklich – sie sehen gleichzeitig aber auch noch weiteren Handlungsbedarf.

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„So eine Verordnung muss landesweit Gültigkeit haben, sonst bringt sie keinen Nutzen“, betont Patrizia Wahl von der Tierhilfe „Recht auf Leben“, deren Mitglieder sich seit Jahren um Streunerkatzen in Gladbeck kümmern. Und auch Tanja Zimmer, Vorsitzende des örtlichen Tierschutzvereins, sagt: „Katzen machen nicht an der Stadtgrenze Halt!“. Solange also nicht alle Städte die Verordnung einführen, sehen sich die Tierschützer immer wieder mit großen Problemen konfrontiert. Beide kennen etliche „Katzen-Hotspots“ in Gladbeck, wo auch immer wieder unkastrierte Freigänger sich unter die Streunerkatzen mischen.

Gladbecks Tierschützer schauen besorgt nach Bottrop und Dorsten

Besondere Bauschmerzen bereiten die Nachbarkommunen Dorsten und Bottrop. In beiden Städten gibt es bislang noch keine Kastrationspflicht, anders als beispielsweise in Gelsenkirchen. Vor allem der Blick nach Bottrop fällt besorgt aus. „Wir bekommen oft Hilferufe von Menschen, die sich dort um Streunerkatzen kümmern und uns dann um Unterstützung bitten“, sagt Tanja Zimmer. Den Gladbecker Tierschutzverein stelle das vor große finanzielle Herausforderungen – vor allem auch in Hinblick auf die gestiegenen Tierarztkosten. Und besonders im ländlichen Bereich zwischen den beiden Städten würden sehr viele Freigänger-Katzen unterwegs sein.

Und noch ein weiterer Punkt treibt die Tierschützer um: Eine Kastrationspflicht mache nur Sinn, wenn sie auch kontrolliert werde. „Wir haben aber oft den Eindruck, dass das Ordnungsamt noch nicht einmal unseren Hinweisen in solchen Fällen nachgeht“, sagt Tanja Zimmer. Das Ordnungsamt, so Stadtsprecher David Hennig dazu, reagiere auf Hinweise, gehe ihnen sporadisch nach. Eine andere Form der Kontrolle sei nicht leistbar.

Zudem, so Zimmer weiter, sei vielen Menschen, die sich um streunende Katzen kümmern, nicht bekannt, dass das Kümmern über einen längeren Zeitraum mit Verpflichtungen einhergeht. Man werde sozusagen zum Halter der Samtpfoten – und habe dann auch für die Kastration der Tiere zu sorgen.

Wer ebenfalls als Katzenhalter gilt

Ein entsprechender Passus findet sich auch in der Verordnung der Stadt Gladbeck. Dort heißt es: „Als Katzenhalterin oder Katzenhalter im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt“. Tanja Zimmer: „Wenn wir die Leute dann darauf ansprechen, sagen die meisten, dass sie davon nichts gewusst haben. Und um die Katzen dürfen wir uns dann kümmern.“ Erst vor kurzem habe der Tierschutzverein auf diese Weise 17 Tiere von der Scholver Straße übernommen.

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Sollte die kreisweite Katzenschutzverordnung nun tatsächlich beschlossen werden, stellt zumindest die Stadt Dorsten kein Problem mehr da. Landrat Bodo Klimpel haben die Tierschützerinnen und Tierschützer im Kreis jedenfalls auf ihrer Seite. „Alle Nachbarkreise haben eine solche Satzung, und auch die kreisangehörigen Städte haben ein Interesse daran“, erklärte er nach einem Gespräch mit Vertretern der Tierschutzinitiative. Und auch die Grünen auf Kreisebene sprechen sich für eine solche kreisweite Verordnung aus.